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In den kommenden zehn Jahren werden sich Millionen Haushalte mit Gasheizung anpassen müssen. Denn voraussichtlich bis 2030 soll die sogenannte Erdgasumstellung abgeschlossen sein. Was das für dich bedeutet, ob deine Gasheizung umgerüstet werden muss und wie das funktioniert, erfährst du hier.
ISeit Jahren wird Deutschland von zwei unterschiedlichen Qualitäten von Erdgas zum Heizen und Kochen versorgt. Dem L-Gas („low calorific gas“) und dem H-Gas („high calorific gas“). Das Problem: Was jahrzehntelang prima funktioniert hat, wird in Zukunft zu teils massiven Beeinträchtigungen führen. Denn L-Gas, das überwiegend aus den Niederlanden und zum kleinen Teil auch aus Deutschland stammt, hat einen wesentlich geringeren Brennwert als H-Gas. Und die Gasvorkommen schwinden, schon jetzt muss ein ungeheurer Aufwand betrieben werden, um genügend Gas zu fördern. H-Gas wird überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien importiert. Seine Vorteile: Der Methan-Gehalt von H-Gas ist wesentlich höher. Dadurch wird bei der Verbrennung mehr Energie freigesetzt, der Brennwert ist optimaler.
L-Gas:
H-Gas:
Die rückläufige L-Gas-Förderung macht die Erdgasumstellung notwendig, um die langfristige Erdgasversorgung in Deutschland zu sichern. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert der Paragraf 19a des Energiewirtschaftsgesetzes. Zuständig für die Erdgasumstellung in deinem Netz ist der örtliche Verteilerbetreiber.
Grundsätzlich sind alle Geräte von der Umrüstung auf das hochwertige H-Gas betroffen, die mit Erdgas betrieben werden. Dazu zählen unter anderem:
In der Erdgasumstellung geht es dann darum, an den Geräten die Düsen auszutauschen und die Regelarmaturen neu einzustellen. Nur selten ist dazu ein großer Aufwand nötig, was jedoch im Einzelfall geprüft werden muss.
Gut zu wissen: Erdgasautos benötigen keine Umrüstung.
In den meisten Netzgebieten Deutschlands werden gasbetriebene Geräte längst mit H-Gas versorgt. Die Erdgasumstellung betrifft deshalb ausschließlich Verbraucher, die in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen leben.
Wann in deinem Netz die Erdgasumstellung erfolgt, erfährst du von deinem Betreiber. Er wird dich rechtzeitig über die notwendigen Maßnahmen informieren. Die Erdgasumstellung erfolgt in drei Schritten:
1. Erfassung: Alle Gasgeräte müssen erst einmal registriert werden. Das geschieht in aller Regel etwa ein Jahr vor der Umstellung. Im Auftrag des Gasbüros (vom Netzbetreiber speziell zu diesem Zweck eingerichtet) vereinbaren Fachleute dann einen Termin mit dir, um die gasbetriebenen Geräte im Haus zu sichten. Kurze Zeit darauf wird dir mitgeteilt, bei welchen Geräten eine Anpassung möglich ist und bei welchen nicht.
2. Erdgasumstellung: Mindestens drei Wochen vorher wird dir der Zeitpunkt der Erdgasumstellung mitgeteilt. An den entsprechenden Gasgeräten tauschen Fachinstallateure dann beispielsweise die Brennerdüse der Heizung aus und nehmen eine Neueinstellung vor.
3. Qualitätskontrolle: Geplant ist, dass etwa in jedem zehnten umgerüsteten Haushalt Stichproben gemacht werden, um zu prüfen, ob die Anpassung fachgerecht stattgefunden hat. Solltest du für eine solche Stichprobe vorgesehen sein, wird dir der Termin ebenfalls etwa drei Wochen vorher mitgeteilt.
Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas erfolgt schrittweise bereits seit 2015. In dieser Zeit wurden die Kosten dafür auf alle Erdgaskunden umgelegt. Das heißt, dass du als Eigentümer für die eigentliche Umstellung nichts weiter zahlen musst. Allerdings wird ein geringer Teil der Erdgasgeräte für die Anpassung nicht geeignet sein. Entscheidest du dich aufgrund der Erdgasumstellung für eine effizientere Gasheizung, kannst du eine Kostenerstattung von 100 Euro pro Gasgerät bei deinem Netzbetreiber beantragen. Kombinierbar ist diese Erstattung auch mit weiteren Fördergeldern, zum Beispiel mit den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Auf der Heizkostenabrechnung wirst du als Kunde keinen Unterschied feststellen. Nach der Erdgasumstellung auf H-Gas wird das Heizergebnis dasselbe wie mit L-Gas bleiben – allerdings mit weniger Kubikmetern verbrauchtem Gas. Eine geringere Gasmenge liefert also deine benötigten Kilowattstunden. Für die Rechnung ist jedoch nicht die Menge entscheidend, sondern die Kilowattstunden. An der Rechnungssumme wird sich demzufolge nichts ändern.
In diesem Fall muss das alte Gasgerät gegen ein neues H-Gas-fähiges Gerät ausgetauscht werden. Die Kostenerstattung, die du dafür geltend machen kannst, richtet sich nach dem Alter der Gasheizung:
Da die Ressourcen an fossilen Brennstoffen wie Erdgas zur Neige gehen, ist es notwendig, effizientere Heizmethoden zu finden. Die Erdgasumstellung auf das höherwertige H-Gas ist ein wichtiger Schritt zur Energieersparnis und Umweltentlastung, da es zudem noch einen geringeren Anteil an Stickstoff (N2) und Kohlendioxid (CO2) aufweist als das L-Gas.
Was ist der Unterschied zwischen L- und H-Gas?
Der Brennwert von H-Gas („high calorific gas“) ist viel höher als von L-Gas („low calorific gas“). Grund ist der höhere Methananteil, der bei der Verbrennung mehr Energie freisetzt (Methananteil in Volumenprozent: L-Gas circa 79,8; H-Gas circa 95,5).
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