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Aktuell belasten hohe Energiepreise Wirtschaft und Privathaushalte. Die Bundesregierung versucht, gegenzusteuern. Eine wichtige Maßnahme ist der Heizkostenzuschuss 2022.
Inhalt des Blog-Artikels
- Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt ihn und in welcher Höhe?
- Wie wurde die Höhe des Zuschusses bestimmt?
- Wann wird der Heizkostenzuschuss 2022 ausbezahlt?
- Was gehört neben dem Heizkostenzuschuss noch zum dritten Entlastungspaket 2022?
Heizkostenzuschuss 2022: Wer bekommt ihn und in welcher Höhe?
Der Heizkostenzuschuss 2022 ist Bestandteil des bereits dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung. Anlass ist die Energiekrise in Deutschland. So soll der Heizkostenzuschuss im aktuellen Entlastungspaket hohe Energiekosten abfedern. Schon im vorhergehenden Paket war ein Zuschuss zu den Heizkosten enthalten. Dieser betraf allerdings vor allem die arbeitende Bevölkerung und wurde als Heizkostenpauschale in Höhe von 300 Euro gewährt.
Rentner
Bei dem dritten Entlastungspaket werden nun auch Rentner und andere bedürftige Bevölkerungsgruppen bedacht. Demnach bekommen Rentner nun ebenfalls einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 300 Euro.
Studenten
Studenten, welche die Förderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in Anspruch nehmen und ähnlich geförderte Fachschüler (Auszubildende) erhalten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 230 Euro. Das betrifft auch Personen, die Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.
Wohngeldempfänger
Die dritte Bevölkerungsgruppe, die für den Heizkostenzuschuss berechtigt ist, sind Empfänger von Wohngeld. Hier sind die Zuschusshöhen abhängig von der Personenzahl im Haushalt. Die Mindestsumme beträgt 270 Euro und steht Single-Haushalten zu. Ein 2-Personen-Haushalt wird mit 350 Euro bedacht. Für jede weitere Person im Haushalt stellt der Bund 70 Euro zur Verfügung.
Ein weiteres Kriterium ist, dass die genannten Personen bereits in der Heizperiode Oktober 2021 bis März 2022 diesen Status hatten. Studenten und Auszubildende dürfen in diesem Zeitraum nicht bei ihren Eltern gewohnt haben.
Wie wurde die Höhe des Zuschusses bestimmt?
In einer ersten Berechnung wurden Simulationsdaten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. genutzt. Sie basierten auf Heizkosten der Wohngeldhaushalte aus dem Jahr 2020, die anhand der steigenden Energiekosten empirisch fortgeschrieben wurden. Da jedoch durch den Ukraine-Krieg die Energiekosten noch einmal sprunghaft angestiegen sind, haben die beauftragten Experten die ermittelten Werte verdoppelt.
Wann wird der Heizkostenzuschuss 2022 ausbezahlt?
Den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zahlen die Bundesländer über die jeweils zuständigen Wohngeldstellen aus. Du musst dafür keinen Antrag stellen, die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt automatisch.
Allerdings gibt es keine einheitliche Festlegung des Auszahlungstermins. Ziel ist, dass der Zuschuss noch vor Ende Dezember 2022 und damit vor Erstellung der Nebenkostenrechnungen für 2022 bei den Berechtigten ist.
Rheinland-Pfalz hat den Zuschuss bereits per 15. Juni gezahlt. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen planten die Auszahlung im Juli. In Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen war der Auszahlungstermin im August. Baden-Württemberg will im Zeitraum August bis Oktober das Geld bereitstellen. Hamburg, das Saarland und Sachsen planen den September ein. Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben noch keinen konkreten Termin genannt.
Was gehört neben dem Heizkostenzuschuss noch zum dritten Entlastungspaket 2022?
Eine hohe Inflation und steigende Energiepreise erfordern weitere Schritte. Das dritte Entlastungspaket 2022 enthält Maßnahmen im Umfang von 65 Milliarden Euro. Es ist damit etwa doppelt so umfangreich, wie die beiden vorhergehenden Pakete zusammen. Neben direkten einmaligen Zuschüssen sind auch langfristig wirkende Maßnahmen geplant. Hier die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im Überblick:
Strompreisbremse
Bürger sowie kleine und mittelständische Betriebe sollen einen Basistarif mit einem verbilligten Strompreis nutzen können. Verbräuche über den vereinbarten Basisbedarf hinaus werden zu höheren Preisen abgerechnet. Darüber hinaus soll der Anstieg der in den Strompreisen enthaltenen Stromnetzentgelte gedämpft werden.
Abschöpfung von hohen Zufallsgewinnen der Stromproduzenten
Die Strompreisbremse soll durch die Abschöpfung von zufälligen Gewinnen der Stromkonzerne, die der derzeitigen internationalen Preissituation am Strommarkt geschuldet sind, erfolgen.
Verschiebung des Anstiegs des CO2-Preises
Der für Anfang 2023 geplante Anstieg des CO2-Preises pro Tonne, der auf die Preise fossiler Brennstoffe umgelegt wird, ist um ein Jahr verschoben. Außerdem arbeitet die Bundesregierung daran, die bisher von Russland gelieferten Erdgasmengen dauerhaft von anderen Lieferanten zu decken. Ein größeres Angebot wird zu sinkenden Preisen führen.
Unterstützung von Familien
Ab dem 01. Januar 2023 erhöht die Bundesregierung für das erste, zweite und dritte Kind das monatliche Kindergeld um 18 Euro. Die Erhöhung gilt für 2023 und 2024.
Für Familien mit niedrigem Einkommen wird der Maximalbetrag des Kinderzuschlags ab Anfang 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Diese Festlegung gilt bis zur Einführung der geplanten Kindergrundsicherung.
Einmalige Zahlung für Studenten und Auszubildende
Der bereits vor einiger Zeit beschlossene Heizkostenzuschuss für Studenten und Auszubildende war auf Empfänger von BAföG und anderen Ausbildungsbeihilfen beschränkt. Jetzt wurde festgelegt, dass alle Studenten und Auszubildende einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten. Die Organisation der Auszahlung wird noch mit den Bundesländern geklärt.
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte
Für den 01. Januar 2023 ist eine umfangreiche Wohngeldreform vorgesehen. Das Wohngeld wird erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Es soll zukünftig dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente enthalten.
Kurzfristiger zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Empfänger von Wohngeld erhalten für die Heizperiode September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss. Er beträgt für einen Single-Haushalt 415 Euro, für 2 Personen 540 Euro und für jede weitere Person je 100 Euro.
Einmalzahlung für Rentner
Die einmalige Zahlung von 300 Euro haben wir bereits erwähnt. Die Auszahlung erfolgt ab Dezember 2022 durch die Rentenversicherung und ist steuerpflichtig.
Anhebung Midijob-Grenze
Die bereits für den 01. Oktober 2022 vorgesehene Anhebung der Midijob-Grenze auf 1.600 Euro wird ab dem 01. Januar 2023 erneut angehoben. Es gilt dann die Einkommensbegrenzung von 2.000 Euro. Betroffene genießen somit erhebliche Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die aus dem Beginn der Corona-Zeit stammenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
Einführung des Bürgergeldes
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden ab 01. Januar 2023 zum neuen Bürgergeld zusammengeführt und auf 500 Euro erhöht.
Abbau der kalten Progression
Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif passen sich an die aktuellen Einkommenssituationen an. Sie gelten ab 01. Januar 2023 und sollen dem Abbau der kalten Progression dienen.
Bundesweites Ticket im öffentlichen Nahverkehr
Das erfolgreiche 9-Euro-Ticket soll zeitnah einen Nachfolger erhalten. Der Preis wird zwischen 49 und 69 Euro liegen. Die konkrete Ausgestaltung erarbeiten aktuell die Verkehrsministerien von Bund und Ländern.
Weitere Maßnahmen
Darüber hinaus sind folgende Entlastungen geplant:
- Umsatzsteuer in der Gastronomie: Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie wird verlängert
- Abschaffung der Doppelbesteuerung der Renten - Rentenbeiträge künftig voll absetzbar
- Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 Prozent, gültig ab 01. Oktober 2022 bis 30. März 2024
- Entfristung der Home-Office-Pauschale – pro Home-Office-Tag 5 Euro Werbekostenpauschale absetzbar
- Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages (Werbungskostenpauschale) auf 1.200 Euro
- befristete Anhebung der Fernpendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer) bis 2026
Zusätzliche Maßnahmen betreffen Unternehmen, die durch die hohen Energiekosten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Darüber hinaus werden Investitionsmaßnahmen, die der Senkung des Energieverbrauchs dienen, gefördert.
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