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Die Bedeutung der Heizkostenverordnung 2022

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

16.11.2022

Letztes Update

30.11.2022

Die Heizkostenverordnung 2022 ist ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpaketes zur Energieeffizienz in der Wohnungswirtschaft. Wir klären hier, inwieweit auch du betroffen bist.

Inhalt des Blogartikels

Was steckt hinter der Heizkostenverordnung 2022?

Die Heizkostenverordnung, abgekürzt HKVO, enthält Regelungen zur Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter bzw. Nutzer. Das betrifft auch Wohnungseigentümer in größeren Gebäuden mit einer gemeinsamen Heizungs- und Warmwasseranlage.

Diese Verordnung existiert bereits seit 1981. Im Lauf der Zeit wurde sie mehrfach überarbeitet, angepasst und erweitert. Die letzte Überarbeitung basiert auf der 2018 von der EU verabschiedeten Energieeffizienzrichtlinie (Energy efficiency directive, abgekürzt EED). Die neue EU-Richtlinie hätten bereits per Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden müssen. In Deutschland trat die auf dieser Grundlage überarbeitete Heizkostenverordnung jedoch erst am 01.12.2021 in Kraft.

Die HKVO verpflichtet Vermieter und Verwaltungen, den Mietern und Nutzern in ihren Gebäuden eine transparente und auf den realen Verbräuchen basierende Kostenabrechnung für Heizung und Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, das Verbrauchsverhalten der Nutzer zu beeinflussen und sie zur Energieeinsparung zu animieren.

 

Heizkostenverordnung 2022: Was ist neu?

Mit der Novellierung soll die Heizkostenabrechnung für Mieter und Nutzer gemeinschaftlicher Heizungsanlagen transparent und auf den tatsächlichen Verbrauch deines Haushalts bezogen gestaltet werden. So möchte die Regierung noch mehr Anreize für ein energiebewusstes Verhalten schaffen.

Die Einhaltung der Regeln der Heizkostenverordnung ist verbindlich. Paragraf 2 des Dokuments besagt eindeutig, dass die Abrechnung stets nach den Vorgaben der Verordnung zu erfolgen hat. Abweichungen sind gesetzeswidrig und damit strafbar. Das betrifft auch die früher üblichen Pauschalabrechnungen nach Wohnfläche oder Warmmietverträge. Es gelten jedoch einige Ausnahmen bei:

  • Passivhäusern,
  • Räumen mit einer Energiesparheizung wie einer Wärmepumpe,
  • wirtschaftlicher oder technischer Unzumutbarkeit der Verbrauchserfassung,
  • Gebäuden mit Baujahr vor 1981 und nicht regelbarer Heizung,
  • Alters-, Pflege- und Wohnheimen,
  • Wohnverhältnissen ohne Mietvertrag aufgrund persönlicher Verbindungen zwischen Vermieter und Mieter.

Zu den wichtigsten Neuerungen 2022 zählen:

Monatliche Verbrauchsinformationen

Als Mieter sollst du nicht erst am Jahresende, sondern schon mehrmals unterjährig Verbrauchs- und Kosteninformationen erhalten. Damit bist du in der Lage, zeitnah dein Verbrauchsverhalten zu überdenken und im Lauf des Jahres Energieeinsparungen zu erzielen.

Geeignete Messgeräte

Seit Inkrafttreten der Verordnung müssen Vermieter geeignete Messgeräte bzw. Heizkostenverteiler nutzen und den Mietern monatlich die Messergebnisse mitteilen. Es sei denn, du kannst als Mieter die Geräte selbst ablesen.

Fernablesbare Zähler

Seit dem 01.12.2021 müssen bei Neuinstallationen fernablesbare Zähler und Verbrauchsmessgeräte für Heizung und Warmwasser eingesetzt werden. In älteren Installationen sind die nicht fernablesbaren Geräte bis Ende 2026 mit dieser Ausstattung nachzurüsten oder gegen neue mit der geforderten Eigenschaft auszutauschen.

Kompatible Messgeräte

Werden neue Geräte installiert, müssen sie kompatibel zu den Produkten anderer Hersteller sein. Den Abrechnungsdienstleistern wird damit die Arbeit erleichtert, Wettbewerb gefördert und Monopolbildung verhindert.

Mieterabschlag bei Abrechnungsfehlern

Werden Heizkostenabrechnungen bewusst fehlerhaft erstellt, darfst du als Betroffener die errechneten Kosten um 3 Prozent kürzen. Bei weiteren Fehlern summiert sich das Kürzungsrecht.

 

Wie lassen sich mit der Heizkostenverordnung 2022 Energie und Kosten sparen?

Sicher machst auch du dir Sorgen, ob die aktuelle Situation mit Gasmangel und Energiekrise in Deutschland dazu führen wird, dass du aufgrund der hohen Preise Probleme bei der Bezahlung der Heizkosten bekommst. In den Medien wird auch immer wieder die Gefahr eines Winters ohne Heizung heraufbeschworen.

Wir können dennoch die Hoffnung haben, dass es nicht so schlimm kommen wird. Denn die Regierung und die Unternehmen der Energiewirtschaft unternehmen große Anstrengungen, um die benötigten Energieträger für Wirtschaft und Haushalte bereitzustellen. Die Inflation der Energiepreise soll durch passende Maßnahmen abgemildert werden.

Dazu zählen die einmaligen Heizkostenzuschüsse von 300 Euro für Rentner und 200 Euro für Studenten und Fachschüler. Wohngeldempfänger erhalten ebenfalls einen Zuschuss. Und die Regierung senkt ab 01.10.2022 bis Ende März 2024 die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf lediglich 7 Prozent. Zusammen mit der Gasumlage, die den Unternehmen der Energiewirtschaft zugutekommt, sind das aktuell die Eckpunkte des Energiekosten-Entlastungspaketes.

Zwar kommt derzeit gar kein Gas mehr aus Russland. Trotzdem füllen sich die Gasspeicher in Deutschland überraschend schnell. Der Füllstand liegt im Moment mit etwa 86 Prozent. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass der per 01.11.2022 angepeilte Füllstand von 95 Prozent erreicht wird.

Dennoch bleibt es eine Aufgabe für uns alle, die Energie für Heizung und Warmwasser möglichst effizient zu nutzen. Dabei kann die neue Heizkostenverordnung helfen. Durch die monatliche Information über Energieverbrauch und Kosten bekommst du immer wieder einen Anlass, dein Verhalten in Bezug auf das Heizen und den Verbrauch von Warmwasser zu überdenken.

Um den Energieverbrauch zu reduzieren, helfen schon ganz einfache Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel die Absenkung der Wassertemperatur beim Duschen um wenige Grad oder das Abstellen des Wassers beim Einseifen. Heizkosten lassen sich sparen, indem du beim Lüften den Heizkörper des Raums zudrehst. Eine umfassendere und sehr wirkungsvolle Maßnahme ist der Austausch aller Heizungsthermostate gegen moderne elektronische Ausführungen.

Diesen Austausch kannst du in Absprache mit deinem Vermieter selbst vornehmen. Die modernen Geräte erkennen zum Beispiel ein geöffnetes Fenster und drehen den Heizkörper automatisch zu. Außerdem lassen sie sich so programmieren, dass die Heizkörper nachts und bei Abwesenheit der Nutzer nur auf niedriger Stufe laufen.

Der folgende Tipp hat zwar nichts mit der Heizkostenverordnung zu tun. Aber dennoch ist es für Vermieter eine Überlegung wert: nämlich die Heizanlage der Immobilie auf die Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen. An den Investitionen beteiligt sich der Staat über Förderprogramme. Mit Umsetzung dieser Maßnahme entgehst du nicht nur den hohen Gaspreisen, sondern bist auch auf Dauer vor weiteren Gasmangelkrisen gefeit. Deine Mieter werden es dir danken.