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- Das Energiekosten-Entlastungspaket im Detail
Aktuell schießen die Preise für die wichtigsten Energieträger Gas und Strom in die Höhe. Firmen und Privathaushalte werden belastet. Die Bundesregierung hilft mit dem Energiekosten-Entlastungspaket.
Inhalt des Blogbeitrags
- Warum gibt es Energiekosten-Entlastungspakete?
- Was ist im neusten Energiekosten-Entlastungspaket enthalten?
- Wird es weitere Entlastungspakete geben?
Warum gibt es Energiekosten-Entlastungspakete?
Viele europäische Länder haben in den letzten Jahrzehnten einen großen Teil ihres Bedarfs an fossilen Brennstoffen mit preiswerten Lieferungen aus Russland gedeckt. Das betrifft auch Deutschland, das zuletzt ca. 55 Prozent des benötigten Erdgases aus Russland bezogen hat.
Erdgas wird für die Wärmeerzeugung und die Stromproduktion gebraucht. Es ist aber auch ein wichtiger Grundstoff für die chemische Industrie.
Wärmeerzeugung beinhaltet jedoch nicht nur Heizungen. In vielen industriellen Prozessen wird Wärme in großen Mengen benötigt. Die Unternehmen sind also auf eine stabile Gas-Versorgung zu bezahlbaren Preisen angewiesen. Im Privatbereich wurden laut dem Portal Statista 2020 noch knapp die Hälfte aller Heizungsanlagen mit Gas betrieben. Diese Zahl schließt zwar Bio- und Flüssiggas mit ein. Aber deren Anteil ist relativ gering.
Für die Stromerzeugung hat Gas vor allem Bedeutung zur Abdeckung der Spitzenlast und zum Ausgleich von Minderproduktion bei sogenannter Dunkelflaute. Damit sind Stunden mit geringer oder fehlender Sonneneinstrahlung und Windstille gemeint. Das ist möglich, weil sich Gaskraftwerke sehr schnell hoch- und herunterregeln lassen. Steht zu wenig Gas zur Verfügung, kann diese Regelfunktion nicht gewährleistet werden und es besteht die Gefahr, dass die Stromnetze großflächig zusammenbrechen. Es droht ein Blackout.
Die aktuelle Situation im deutschen Energiemarkt
Nach der russischen Invasion in der Ukraine beschlossen die EU-Staaten eine Reihe von Sanktionen gegen Russland, die auf die dessen wirtschaftliche Schwächung zielten. Da der weitaus größte Teil der russischen Staatseinnahmen aus dem Export von Bodenschätzen und fossilen Energieträgern besteht, setzten die Sanktionierungen hier an.
Ursprünglich sollte auch der Gasimport nahezu eingestellt werden. Aber da viele EU-Staaten stark von russischem Gas abhängig waren, wurde dieses Vorhaben nicht umgesetzt. Nach und nach wurden dennoch die Liefermengen gedrosselt und schließlich den Gashahn komplett zugedreht.
Die betroffenen Länder, einschließlich Deutschland, waren gezwungen, sich andere Lieferanten zu suchen und parallel beim Gasverbrauch zu sparen. Allerdings war der internationale Gasmarkt nicht in der Lage, die nun fehlende Menge an russischem Gas zu ersetzen. Es ist eine lange bekannte Tatsache, dass bei einer hohen Nachfrage und mangelndem Angebot die Preise der gewünschten Waren stark steigen. Das betrifft auch den Strommarkt.
Insbesondere die sehr hohen Gaspreise bereiten in Deutschland Unternehmen aller Größenordnungen große Probleme. Einige kleine Betriebe mit hohem Gasbedarf, wie zum Beispiel Bäcker oder Reinigungen, mussten bereits schließen.
Die privaten Haushalte bekommen die hohen Energiepreise jetzt ebenfalls zu spüren. Gerade jetzt, verschicken viele Versorgungsunternehmen an ihre privaten Kunden Briefe, die über neue monatliche Abschläge bei Erdgas und Strom informieren. Steigerungen auf völlig utopisch vierstellige Werte beim Gas sind mittlerweile keine Seltenheit mehr.
Es steht außer Frage, dass die allermeisten Privathaushalte, aber auch viele Unternehmen, mit den Energiepreisen völlig überfordert sind. Deshalb versucht die Bundesregierung, mit milliardenschweren Entlastungen gegenzusteuern.
Das bereits 3. Entlastungspaket im Umfang von 65 Milliarden Euro wurde am Anfang September 2022 im Koalitionsausschuss der drei an der Bundesregierung beteiligten Parteien SPD, FDP und Grüne verabschiedet. Es wird anschließend im kompletten Kabinett beraten sowie in der Folge von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Danach ist es Gesetz.
Was ist im neusten Energiekosten-Entlastungspaket enthalten?
Ziel der Beratungen war es, vor allen Bürgern und Haushalte mit einem geringen Einkommen bei den Energiekosten zu entlasten. Folgende Maßnahmen zielen darauf ab:
- Festlegung einer Strompreisbremse für den Basisverbrauch eines Haushalts,
- Einmalzahlung der Energiepreispauschale für Rentner in Höhe von 300 Euro,
- Einmalzahlung einer Energiepreispauschale für Fachschüler und Studenten in Höhe von 200 Euro,
- Einmalzahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses für Bezieher von Wohngeld, abgestuft nach der Anzahl der Personen im Haushalt,
- im Bereich der Energiesteuern wird die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent, mit Gültigkeit bis März 2024, gesenkt,
- die Verschiebung der nächsten geplanten Erhöhungen des CO₂-Preises um jeweils ein Jahr.
Die konkrete Art und Weise der Auszahlungen der Entlastung werden noch geklärt. Auszahlungen für Wohngeldempfänger aus dem vorhergehenden Entlastungspaket organisieren die jeweiligen Bundesländer und sind zum Teil bereits erfolgt.
Weitere Entlastungen für Privathaushalte stellen die Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderzuschlags für bedürftige Familien ab 2023, höheres Wohngeld und die Erweiterung des Kreises der Berechtigten ab 2023 dar. Auch die Anhebung der Midi-Job-Grenze, Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, Einführung eines Bürgergeldes statt Hartz IV ab 2023 und die Einführung eines neuen, günstigen Nahverkehrtickets zählen zum neuen Energiekosten-Entlastungspaket.
Darüber hinaus plant die Koalition ein Programm für energieintensive Unternehmen, die keine Möglichkeit haben, die gestiegenen Energiekosten als Umlage an ihre Kunden weiterzugeben.
Mit den bis hierher genannten Punkten sind die Inhalte des Entlastungspaketes noch nicht ausgeschöpft. Es enthält auch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die zum Teil befristet, zum Teil jedoch dauerhaft gelten.
Das Entlastungspaket enthält Sofortmaßnahmen, die noch vor dem Jahresende umgesetzt werden sollen. Darunter fallen alle einmaligen Zuschüsse wie der Heizkostenzuschuss. Es gehören jedoch auch längerfristige Aktionen dazu, die zum Teil bis in das Jahr 2026 laufen.
Wird es weitere Entlastungspakete geben?
Die bisher beschlossenen Entlastungspakete haben zusammen einen Umfang von rund 95 Milliarden Euro. In der nächsten Zeit müssen die enthaltenen Maßnahmen umgesetzt und ihre Wirksamkeit eingeschätzt werden. Das ist sehr viel Geld und wird sicher die Staatsschulden weiter in die Höhe treiben. Vermutlich werden im laufenden Jahr keine weiteren Entlastungen hinzukommen.
Ob ein Energiekostenzuschuss 2023 oder später noch ähnliche Maßnahmen enthält, hängt ganz von der dann herrschenden Energie- und Finanzsituation ab. Wenn die Energiepreise sinken, entspannt sich für Wirtschaft und Gesellschaft die Lage. Viele Unternehmen suchen bereits nach Möglichkeiten, ihren Bedarf an Erdgas zu senken. Im kleinen Rahmen können wir alle ebenfalls Gas und Strom im Haushalt einsparen. Denn eine sinkende Nachfrage bewirkt ebenso sinkende Energiepreise.
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