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Solaranlage trifft Denkmalschutz

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

12.05.2023

Letztes Update

12.05.2023

Historisches Erbe bewahren und den Klimawandel bekämpfen – wie lässt sich dies erfolgreich umsetzen? In unserem neuen Blogbeitrag erfahren Sie mehr über Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden.

Inhalt des Blogartikels

Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden: Das gilt es zu beachten

Die Kombination aus Denkmalschutz und Solarenergie ist derzeit ein häufig diskutiertes Thema. Immer mehr historische Gebäude sollen im Rahmen der Energiewende nachhaltig mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Aber ist das überhaupt möglich, ohne das historische Erscheinungsbild der Gebäude zu beeinträchtigen?

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Möglichkeiten und Herausforderungen, die der Einsatz von Solaranlagen auf den Dächern von denkmalgeschützten Gebäuden mit sich bringt. Wie können diese beiden scheinbar gegensätzlichen Interessen erfolgreich miteinander vereinbart werden?

 

Solaranlagen auf Denkmalschutz Gebäuden – ist das erlaubt?

Grundsätzlich ist die Anbringung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die als Denkmal deklariert sind, erlaubt. Allerdings gilt es vor der Anbringung einige Voraussetzungen zu erfüllen – beispielsweise brauchst du eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, welche dir von der zuständigen Denkmalschutzbehörde erteilt wird.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die historische Substanz des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Damit du die Erlaubnis bekommst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss die Solaranlage in die Architektur des Gebäudes integriert werden und du bist bei der Farb- und Materialwahl eingeschränkt. Beides sollte sich bei Denkmalschutz-Gebäuden immer harmonisch in das historische Umfeld einfügen.

Ein fachgerechter Umgang mit dem Denkmalschutz und eine innovative Nutzung von Solarenergie können aber erfolgreich miteinander vereint werden. Wenn alles stimmt und die zuständige Behörde ihr Einverständnis gibt, steht der Solaranlage auf deinem Baudenkmal nichts mehr im Wege.

 

Darum ist die Anbringung von Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden umstritten

Der Einsatz von Solaranlagen auf den Dachflächen von Baudenkmälern ist umstritten, da er oft mit dem Erhalt des historischen Erscheinungsbildes des Gebäudes kollidiert. Gegner argumentieren, dass die Montage von Solaranlagen auf den Dächern von Denkmalschutz-Gebäuden die architektonische Integrität und den historischen Charakter des Gebäudes negativ beeinflusst. Zudem wird befürchtet, dass der Eingriff in die Bausubstanz die Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen und somit das Denkmal gefährden könnte.

 

Unterschiedliche Bundesländer, unterschiedliche Regelwerke

In Deutschland gibt es für die Anbringung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden keine bundesweit einheitliche Lösung. Die Vorgaben und rechtlichen Bestimmungen bei der Anbringung und somit Veränderung an Denkmalschutz Gebäuden liegt auf Ebene der jeweiligen Bundesländer. Diese stimmen bei den Denkmalschutzrichtlinien in Deutschland insofern überein, als dass sie regenerative Energiemaßnahmen berücksichtigen und priorisieren – so sieht es beispielsweise das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen in §9 (3) vor.

Einig sind sich die Bundesländer darüber, dass die Solaranlagen so gestaltet sein müssen, dass sie das historische Erscheinungsbild der Gebäude nicht beeinträchtigen. Zudem sollten sie so angebracht werden, dass sie rückstandslos wieder entfernt werden können.

Konkrete Vorschriften zur Anbringung von Solartechnik können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und sollten von den zuständigen Denkmalschutzbehörden eingeholt werden.

Der behördliche Ermessensspielraum

Die zuständigen Behörden erteilen im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Möglichkeiten Baugenehmigungen. Dabei müssen sie verschiedene Faktoren abwägen. Dazu gehört zum Beispiel der Schutz des Denkmals, die Erfüllung des öffentlichen Interesses an erneuerbaren Energien und die architektonische Ästhetik des Gebäudes. Wie die Entscheidungen ausfallen, ist allerdings von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und liegt im Ermessensraum der jeweiligen zuständigen Behörde.

 

Was muss für den Erhalt einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis erfüllt werden?

Um die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Anbringung von Solartechnik auf einem denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten, muss der Eigentümer des Gebäudes, wie gerade schon erwähnt, einen Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen.

Dieser sollte alle relevanten Informationen zu den geplanten Maßnahmen enthalten, wie zum Beispiel eine genaue Beschreibung der Solartechnik und dessen Auswirkungen auf das Denkmal. Außerdem muss der Antrag auch eine Stellungnahme eines Experten enthalten, der die Auswirkungen auf das Gebäude und den Denkmalschutz beurteilt. Die Behörde prüft den Antrag und entscheidet dann, ob die Erlaubnis erteilt wird oder nicht. Damit die Entscheidung positiv ausfällt, darf durch die Anbringung einer Solaranlage auf der Dachfläche des Gebäudes keine negative Beeinträchtigung des Bauwerks bzw. der Bausubstanz erfolgen.

 

Kriterien für die Anbringung von Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden

Damit die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden genehmigt wird, müssen einige Kriterien erfüllt werden:

  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde: Um sicherzustellen, dass die Anlage mit den Vorschriften des Denkmalschutzes vereinbar ist, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen.
  • Individuelle Prüfung der örtlichen Gegebenheiten: Die Behörde prüft die Lage des Gebäudes, die Einsehbarkeit der Anlage und andere lokale Bedingungen, um zu bestimmen, wo die Anlage installiert werden kann und wie sie aussehen sollte.
  • Vor-Ort-Besichtigung mit dem Denkmalpfleger: Ein Denkmalpfleger begutachtet das Gebäude und schätzt ein, ob und wie eine Solaranlage auf dem Denkmal realisiert werden kann. Er prüft, in welcher Größe und mit welcher Art Solaranlage das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird und welche optischen Anpassungen möglich sind.
  • Einreichen des Antrags: Nach der Begutachtung des Gebäudes durch den Denkmalpfleger reicht man den Antrag auf Genehmigung der Solaranlage ein. Wichtig ist, dass alle geforderten Belege und Unterlagen enthalten sind, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
  • Nachfragen: Wenn nach etwa sechs Wochen keine Entscheidung zu der geplanten Anlage gefallen ist, solltest du bei der Behörde nachfragen.
  • Überprüfung von Einspruchsmöglichkeiten: Falls der Antrag abgelehnt wurde, kannst du gegebenenfalls auch Einspruch erheben.

Es ist wichtig, diese Kriterien zu beachten, damit du eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Anbringung von Solaranlagen auf deinem Denkmalschutz-Gebäude erhältst.

 

Solaranlagen auf Denkmalschutz-Gebäuden: Individuelle Prüfung immer notwendig

Durch die Installation von Solaranlagen auf denkmalschutzrechtlich geschützten Gebäuden kann ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Schonung der Ressourcen geleistet werden. Gleichzeitig muss jedoch darauf geachtet werden, dass das historische Erscheinungsbild des Denkmals gewahrt bleibt und die Anlagen den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen, sodass keine Beeinträchtigung des Gebäudes entsteht. Eine individuelle Prüfung und Abwägung der Kriterien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Photovoltaik- und Denkmalschutzexperten sind hierbei unerlässlich.

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