photovoltaikanlage-eigenverbrauch-steuern-header-net4energy

Steuern für den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage im Überblick

Über diesen Artikel

Lesezeit

5 Minuten

Veröffentlichung

21.02.2022

Letztes Update

12.08.2022

Eigenverbrauch von Steuern bei Photovoltaik – das musst du beachten

Der eigene Solarstrom kann mitunter Steuern kosten. Wir zeigen dir, wann für die Photovoltaikanlage eine Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch fällig wird.

Inhalt des Blogartikels

Für Eigenverbrauch von Photovoltaik Steuern zahlen – ja oder nein?

Als Betreiber einer Solarstromanlage können Verbraucher ihren eigenen Strom produzieren und somit eine Menge Geld sparen. Was viele jedoch nicht wissen: Sobald der gewonnene Strom der Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, gelten Betreiber einer Solarstromanlage als gewerbliche Unternehmer. Deshalb erhebt das Finanzamt eine Einkommen- oder Umsatzsteuer. Diese Steuern müssen dann regelmäßig in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Nachfolgend zeigen wir dir, wann für deine Photovoltaikanlage eine Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch fällig wird.

 

Wann musst du für deinen Photovoltaik Eigenverbrauch Steuern zahlen?

Betreiber einer Photovoltaikanlage unterliegen in bestimmten Fällen der Steuerpflicht – vor allem dann, wenn der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist, verkauft oder von Mietern genutzt wird. Verbrauchern ist nicht immer klar, in welchen Fällen sie für ihren Solarstrom Steuern entrichten müssen, weshalb sich hier natürlich die Frage stellt, wann die Photovoltaikanlage einer Steuerpflicht unterliegt

Grundsätzlich müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage damit rechnen, dass sie für den gewonnenen Strom Steuern zahlen müssen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Solarstrom in das öffentliche Stromnetz gespeist wird und der Netzbetreiber dafür eine Einspeisevergütung zahlt.

Einspeisevergütungen für den Eigenverbrauch gibt es in Deutschland seit 2009. Damals betrug die Einpeisevergütung noch 25,01 Cent pro Kilowattstunde, derzeit beträgt sie ca. 8-12 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen bis zu 30 Kilowatt.

Für Anlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt besteht in der Regel seit 2020 keine Steuerpflicht mehr. Verbraucher können sich hier von der Steuer befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass weniger als 10 Prozent des Stromes ins Netz eingespeist wird. Dies gilt allerdings nicht für Anlagen, die mehr als 10 Prozent des gewonnenen Stromes in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für diese Anlagen können unterschiedliche Steuern fällig werden, die sich nach dem Jahresumsatz richten.

 

Wann ist eine Einkommensteuer für Photovoltaik fällig?

Ebenso wie das persönliche Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit zählt auch der Strom einer eigenen Photovoltaikanlage als Gewinn, den du in der Einkommensteuererklärung geltend machen musst.

Dies gilt vor allem für:

1. Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dieser Strom wird von dem Netzbetreiber nach dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einem festen Preis pro Kilowattstunde vergütet. Die Vergütung wird dabei 20 Jahre lang gezahlt – vorausgesetzt, dass der Betreiber seine PV-Anlage bis spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmeldet.

2. Strom, der direkt an die Mieter des eigenen Hauses „verkauft“ wird. Hier muss zum Beispiel die EEG-Umlage an das Finanzamt abgeführt werden.

3. Strom, der über einen sogenannten Vermarkter verkauft wird. Der daraus erzielte Gewinn muss dann wiederum in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.

Verbraucher, deren jährliches Einkommen jedoch unter 9.408 Euro liegt, müssen hingegen keine Einkommensteuer für die Photovoltaikanlage zahlen. Dies gilt übrigens auch für Photovoltaikanlagen, mit denen Verbraucher nicht mehr als 410 Euro pro Jahr erwirtschaften und ihr Einkommen dabei in erster Linie aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen.

 

Wann muss eine Umsatzsteuer für die PV-Anlage gezahlt werden?

In bestimmten Fällen sind Betreiber einer Photovoltaikanlage auch verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird vor allem dann fällig, wenn Verbraucher mehr als die Hälfte des Solarstromes in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Selbst bei einer geringeren Menge (mindestens jedoch 10 Prozent) kann das Finanzamt eine Umsatzsteuer erheben, wenn der daraus resultierende Gewinn 22.000 Euro pro Jahr übersteigt. Für den gewonnenen Strom werden dann 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben.

Gut zu wissen:

Sobald Betreiber von Photovoltaikanlagen den Eigenverbrauch als Steuer angeben müssen, ist eine Anmeldung der Vorsteuer fällig, die dem Finanzamt zeigt, wie hoch die Mehrwertsteuer für den Vertrieb der Anlage war. In den ersten beiden Jahren verlangt das Finanzamt dieses Schreiben jeden Monat, während das Schriftstück ab dem dritten Jahr entfällt und durch die jährliche Umsatzsteuererklärung geltend gemacht wird.

 

Müssen Betreiber von PV-Anlagen eine Gewerbesteuer zahlen?

Für bestimmte Photovoltaikanlagen kann unter Umständen auch eine Gewerbesteuer erhoben werden, wenn der Gewinn den jährlichen Betrag von 24.500 Euro übersteigt.

Kleinunternehmerregelung für den Betrieb von PV-Anlagen

Betreiber von Photovoltaikanlagen haben zudem die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer einstufen zu lassen. Laut dieser Kleinunternehmerregelung können sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen – vorausgesetzt, der jährliche Umsatz ist nicht höher als 22.000 Euro. Zusätzlich müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage in der Steuererklärung angeben, dass die voraussichtlichen Einnahmen für das kommende Jahr einen Wert von 50.000 Euro nicht übersteigen.

Auch wenn sich dies zunächst verlockend anhört, kann die Kleinunternehmerregelung auch durchaus Nachteile haben, da die gezahlte Mehrwertsteuer für den Kauf der Anlage nicht erstattet wird.

 

Eigenverbrauch-Steuern für Photovoltaik geltend machen: Tipps & Tricks

Wer den Solarstrom ausschließlich für den Eigenverbrauch nutzen möchte, kann von der sogenannten Vereinfachungsregel Gebrauch machen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage eine Leistung von weniger als 10 Kilowatt hat und nur für den Eigenverbrauch genutzt wird. Werden mit dem gewonnenen Strom hingegen Gewinne erzielt, müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage Steuern zahlen und beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Das Finanzamt sendet dem Betreiber dann eine entsprechende Steuernummer zu.

Anschließend müssen Verbraucher eine Voranmeldung der Umsatzsteuer beim Finanzamt einreichen, die dem Amt bis zum 10. des Folgemonats vorliegen muss. Dieses Formular musst du auch dann einreichen, wenn mit der Anlage noch keine Gewinne erzielt werden. Wichtig ist dabei, der Voranmeldung die Kosten für die Anschaffung und Inbetriebnahme (Kopie) beizulegen.

Die eigentliche Umsatzsteuererklärung wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres fällig. Hier müssen Betreiber die Gewinne und Ausgaben der PV-Anlage gegenüberstellen und in der Anlage G beim Finanzamt geltend machen. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel Kosten für die Reparatur, Wartung und Versicherung, Zinsen für die Finanzierung und den Wertverlust (5 % jährlich), der sich durch den Gebrauch der Anlage ergibt. Als Gewinne müssen sämtliche Vergütungen angegeben werden, die der Verbraucher mit dem Verkauf des Solarstromes erzielt. Zu den für die Umsatzsteuer relevanten Vergütungen gehören beispielsweise die Einspeisevergütungen pro Kilowattstunde des Netzbetreibers sowie der Eigenverbrauch (20 Cent je Kilowattstunde als Pauschalbetrag) der Anlage.

Die Abgabe der Dokumente für die Umsatzsteuer funktioniert ganz einfach über ELSTER. ELSTER ist ein Projekt von Bund und Ländern zur Verwaltung der Steuern. Hier kannst du die Formulare für deine Steuererklärung bei Bedarf heruntergeladen, online ausgefüllt und einreichen. Verbraucher sollten dabei bedenken, dass sich die Anschaffung eines Batteriespeichers beim Kauf einer Photovoltaikanlage lohnen kann, weil sie sich die Umsatzsteuer auf den Batteriespeicher als Vorsteuer anrechnen lassen können. Wird der Batteriespeicher erst später nachgerüstet, zahlt das Finanzamt die geleistete Mehrwertsteuer in der Regel nicht zurück.

 

Fazit: PV Eigenverbrauch – das gilt es in puncto Steuern zu beachten

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, um seinen eigenen Strom zu produzieren, muss unter Umständen Steuern zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Solarstrom gewinnbringend verkauft oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Der Gewinn, der sich aus den Einnahmen durch die PV-Anlage und den Ausgaben (Versicherung, Wertverlust, Wartung) ergibt, muss in der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden. In einigen Fällen kann das Finanzamt auch eine Gewerbesteuer erheben, wenn der Jahresumsatz 24.500 Euro übersteigt.

photovoltaikanlage-eigenverbrauch-steuern-photovoltaik-e-book-guide-net4energy
Du möchtest mehr über die Photovoltaik erfahren? Lade dir jetzt unseren Essential Guide herunter!
Jetzt downloaden