photovoltaik-steuererklaerung-besipiel-header-net4energy

Beispiel für eine Photovoltaik-Steuererklärung

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

22.05.2020

Letztes Update

01.12.2021

Inhalt des Blogartikel

Die besten Tipps für deine Photovoltaik-Steuererklärung

Erzeugst du auf dem Dach deines eigenen Hauses Energie mit einer Photovoltaikanlage und verkaufst den Strom? Dann musst du das leider auch beim Finanzamt angeben. Nutzt du den Strom dagegen zum Eigenverbrauch, brauchst du keine Steuererklärung für die Photovoltaik machen. Hier erfährst du, ob du Umsatzsteuer zahlen musst oder ob es sich für dich lohnt, dafür die sogenannte Kleinunternehmerregel zu nutzen und wie du Abschreibungen geltend machen kannst – alles anhand eines Beispiels einer praktischen Photovoltaik-Steuererklärung.

 

Beim Eigenverbrauch fällt keine Steuer an

Solange du deinen produzierten Strom verbrauchst, musst du keine Umsatzsteuern zahlen. Das gilt beispielsweise

Ist die Anlage größer, musst du den Finanzbeamten glaubhaft versichern, dass du keinen Gewinn erwirtschaftest. Das gelingt in der Regel, wenn du den größten Teil des von der Anlage erzeugten Stroms selbst verbrauchst und die Kosten für den Betrieb sowie die getätigte Investition dafür hoch sind.

 

Hier sind Steuern fällig: Photovoltaik-Steuererklärung im Beispiel

Beträgt dein Gewinn höchstens 410 Euro jährlich? Dann kannst du den Härteausgleich geltend machen und brauchst keine Einkommenssteuer zahlen. Bei einem Gewinn zwischen 410 und 810 Euro jährlich fällt eine anteilige Umsatzsteuer an. Das gilt, wenn du hauptberuflich einer Tätigkeit nachgehst und die Photovoltaikanlage finanztechnisch gesehen im Nebenberuf betreibst.

Anders sieht es aus, wenn du den mit der Anlage erzeugten Strom entweder an deine Mieter oder an den örtlichen Netzbetreiber verkaufst. Falls du deine Mieter direkt mit Strom versorgst, bist du gleichzeitig als Energieversorger tätig.

 

Einkommenssteuer für Gewinne

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert, dass du eine Vergütung bekommst, wenn du Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeist. Du kannst aber auch nach §20 EEG einen Vermarkter mit dem Verkauf deines Solarstroms beauftragen oder den Strom an deine Mieter oder Nachbarn direkt verkaufen und einen Mieterstromzuschlag nach §21 Abs. 3 EEG beanspruchen.

Grundsätzlich gilt: Solange du Geld für deinen Strom erwirtschaftest, ist die Umsatzsteuer für den Gewinn fällig.

Diese Regelung greift auch bei selbstgenutztem Solarstrom, sobald du dadurch in irgendeiner Form Gewinne erzielst. Diese Einnahmen werden in der jährlichen Umsatzsteuererklärung gemeinsam mit Gehalt, Honoraren oder Rente angegeben. Von der Höhe deines gesamten Einkommens hängt es dann ab, wie viel Umsatzsteuer tatsächlich fällig wird.

Musst du für die Photovoltaik ein Gewerbe anmelden?

Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung

Willst du den Strom von deiner Photovoltaikanlage nicht nur selbst nutzen, sondern auch verkaufen, musst du unter Umständen ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen. Das betrifft dich nach §3 Punkt 32 Gewerbesteuergesetz (GewStG) allerdings nur, wenn deine Photovoltaikanlage über mehr als 10 Kilowatt Leistung verfügt. Liegt die Leistung darunter, musst du weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen und auch kein Mitglied der Industrie- und Handelskammer werden.

Bei Anlagen mit mehr als 10 Kilowatt Leistung

Nach §138 Abgabeordnung (AO) musst du innerhalb von 4 Wochen das Formular zur Gewerbeanmeldung bei der Kommune ausfüllen und darin mitteilen, dass du Solarstrom ins öffentliche Netz lieferst. Oft findest du die Anmeldung sogar auf dem Internetauftritt der Kommune und kannst sie online ausfüllen. Die Kommune informiert dann das Finanzamt und bestätigt die Anmeldung. Mit der Gewerbeanmeldung teilt dir das Finanzamt eine unternehmerische Steuernummer mit.

Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen

Bis zu einem Umsatz von maximal 22.000 Euro jährlich kannst du wählen, ob du die Umsatzsteuer zahlen willst oder nicht. Falls nicht, brauchst du keine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Allerdings bekommst du dann auch die für die Planung, den Kauf und die Installation der Photovoltaikanlage gezahlte Steuer nicht zurück.

 

Die Angabe der Umsatzsteuer kann sich bei der Photovoltaik-Steuererklärung lohnen

Entscheidest du dich, für mindestens 5 Jahre 19 Prozent Umsatzsteuer auf den produzierten Strom zu zahlen, kannst du gleichzeitig den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen und die Mehrwertsteuer für Planung, Kauf und Installation der Anlage damit verrechnen.

Das gilt auch für die Mehrwertsteuer sämtlicher im Betrieb anfallenden Kosten wie Steuerberater, Versicherung, Wartung und Überwachung der Anlage.

Nach 5 Jahren kannst du wieder in den Kleinunternehmerstatus wechseln, vorausgesetzt, du erzielst im Vorjahr höchstens 22.000 Euro Umsatz und im kommenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro.

 

Photovoltaik-Steuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

Bei einer Investitionssumme von bis zu 1.000 Euro netto pro Kilowatt (kW) und Stromkosten zwischen 24 und 30 Cent pro Kilowattstunde (kWh) lohnt sich die Kleinunternehmerregelung, wenn du mindestens 60 Prozent des damit erzeugten Stroms selbst verbrauchst.

Falls du mehr als 90 Prozent im Eigenverbrauch nutzt, betreibst du kein Gewerbe. Investierst du mindestens 1.200 Euro netto pro kW, lohnt sich die Regelbesteuerung in den ersten 5 Jahren.

Wenn du hingegen hohe Betriebskosten für deine Anlage hast oder nur wenig für den Eigenverbrauch nutzt, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nicht. Dann solltest du gleich die Regelbesteuerung wählen.

photovoltaik-steuererklaerung-beispiel-photovoltaik-e-book-guide-net4energy
Du möchtest mehr über die Photovoltaik erfahren? Lade dir jetzt unseren Essential Guide herunter!
Jetzt downloaden