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Photovoltaik: Die Neuheiten im Überblick

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

03.02.2023

Letztes Update

03.02.2023

Die Bundesregierung hat 2022 das Erneuerbare-Energien-Gesetz erneut novelliert. Alles zu den enthaltenen Neuregelungen für PV-Anlagen erfährst du hier.

Inhalt des Blogartikels

Welche Photovoltaik-Neuheiten sind jetzt in Kraft?

Im Jahr 2000 hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um Strom aus erneuerbaren Energien finanziell zu fördern. Das EEG ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien: Mit dem Gesetz will der Staat die Energieversorgung umbauen. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung mindestens 80 Prozent betragen.

Das Gesetz wird laufend den neuen Anforderungen angepasst. Die letzte große Novellierung erfolgte im Juli 2022. Die meisten Regelungen gelten allerdings erst ab 01.01.2023 und einige bedürfen noch der Zustimmung der Europäischen Kommission.

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Genereller Wegfall der EEG-Umlage
  • Höhere Einspeisevergütungen
  • Befreiung der Einnahmen privater PV-Anlagen von der Einkommenssteuer
  • Wegfall der Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der erzeugten Strommenge: Volleinspeiseanlagen sind nun möglich
  • Fördermöglichkeiten von PV auch als Freiflächenanlage oder auf dem Carport, sollte das Hausdach ungeeignet sein
  • Aussetzen der Degression der Vergütungssätze bis 2024
  • Pflicht für Netzbetreiber, ab 2025 ein Online-Portal zur einfachen Netzanfrage für eine geplante Photovoltaikanlage bereitzustellen

Was bedeuten diese Neuerungen für mich?

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck ist bemüht, Errichtung und Nutzung von Solaranlagen für Privatanwender wieder deutlich attraktiver zu gestalten. Das Ziel: Wesentlich mehr Dachflächen als bisher mit Solarmodulen zu belegen, für die Stromerzeugung zu nutzen und somit die ambitionierten Zubauziele im Bereich Photovoltaik zu erreichen. Noch 2023 sollen 9 Gigawatt neuer PV-Anlagenleistung an das Netz gehen.

Die neuen Regelungen machen es dir als privatem Errichter und Betreiber einer PV-Anlage leichter und erhöhen die Attraktivität, weil Hürden wegfallen und die Erträge aus der Stromerzeugung deiner Solarzellen steigen.

 

Photovoltaik-Neuheiten: Das Wichtigste im Detail

Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Punkte und Änderungen ein und klären, welche Vorteile sich daraus ergeben.

Photovoltaik Steuer: Darauf ist jetzt zu achten

Rückwirkend zum 01.01.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt. Damit ist ein Faktor, der bisher den Jahresertrag einer Solaranlage geschmälert hat, beseitigt.

Seit 01.01.2023 gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen ein Mehrwertsteuersatz von 0. Du musst also nicht wie bisher ein Gewerbe anmelden und dir die bereits gezahlte Mehrwertsteuer im Nachhinein zurückholen.

Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen

Seit 30.07.2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden. Sie unterscheiden sich danach, ob du deine Anlage vorwiegend für Eigenverbrauch oder für die Volleinspeisung betreibst. Übrigens: Mit der EEG-Novelle sind erstmals überhaupt solche Anlagen für haushaltsübliche PV-Anlagen möglich. Bisher galt eine Begrenzung der Einspeisung auf 70 Prozent der durch die Solarzellen erzeugten Strommenge.

Nun hast du hingegen die Möglichkeit, zwischen Eigenverbrauchs- und Einspeiseanlagen zu wählen. Du kannst sogar auf einem Dach je eine dieser Anlagen installieren und so deine Dachfläche optimal ausnutzen. Die Vergütungssätze berechnen sich wie folgt:

  • Eigenversorgung: Bei Anlagen bis 10 kWp erhältst du 8,2 Cent pro kWh. Für größere Anlagen gilt ein Satz von 7,1 Cent pro kWh. Dabei musst du beachten, dass du bei einer größeren Anlage auf die Strommenge, die 10 kWp entspricht, die höhere Vergütung und auf den Rest den reduzierten Satz bekommst.
  • Volleinspeisung: Bis 10 kWp beträgt die Vergütung 13 Cent pro kWh, darüber 10,9 Cent. Die Anlage muss vor Inbetriebnahme und dann jedes Jahr neu für das kommende Jahr als Volleinspeiseanlage beim Netzbetreiber gemeldet sein. Das heißt: Du kannst den Status auch wechseln.

Degression der Einspeisevergütung ist vorerst abgeschafft

Bisher war die Einspeisevergütung abhängig vom Monat der Inbetriebnahme der Anlage. Die für den Monat gültige Vergütung wurde dann 20 Jahre gezahlt. Wenn sich jedoch die Inbetriebnahme um einen Monat oder mehr verzögerte, verringerte sich die dann festzulegende Vergütung.

Da Verzögerungen bei der Fertigstellung der Anlage meist nicht durch den jeweiligen Bauherren verschuldet sind und in der aktuellen angespannten Marktlage schnell zeitliche Probleme auftreten, wurde diese Degression vorerst bis 2024 ausgesetzt. Damit haben Bauherren wieder mehr Planungssicherheit für ihr Vorhaben.

 

PV-Anlage außerhalb des Hausdaches: Diese Förderungen sind möglich

Förderungen von Photovoltaikanlagen in haushaltsüblichen Leistungsklassen bis 20 kW beschränkten sich bislang auf das Hausdach als Montageort. Auch in dieser Frage bringt die aktuelle EEG-Novelle eine Lockerung.

Unter bestimmten Umständen sind jetzt auch Anlagen förderfähig, die sich nicht auf dem Dach befinden. Die Solarmodule können zum Beispiel im eigenen Garten oder auf dem Dach des Carports errichtet werden. Allerdings musst du nachweisen, dass dein Hausdach nicht für eine PV-Anlage geeignet ist.

Gründe dafür könnte eine mangelnde Tragfähigkeit oder eine ungünstige Positionierung sein, die kaum Solarerträge erwarten lässt. Doch selbst wenn deine geplante Anlage außerhalb des Daches als förderfähig eingestuft wird, musst du eventuell eine Baugenehmigung bei deiner Gemeinde einholen.

Vereinfachte Anmeldung von geplanten PV-Anlagen

Die Netzbetreiber werden durch die EEG-Novelle verpflichtet, ab 2025 ein Internetportal anzubieten, mit dem die Bürger unkompliziert online eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaikanlage stellen können. Damit sollen die Anfragen bundeseinheitlich digitalisiert werden.

 

Fazit: Was bringen die Photovoltaik-Neuerungen?

Mit der aktuellen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat die Bundesregierung viele Anreize für die Installation von PV-Anlagen im privaten Bereich gesetzt. Solltest du Interesse an einer Photovoltaikanlage haben, ist jetzt auf jeden Fall ein guter Zeitpunkt, ein solches Projekt anzugehen.

Die höheren Einspeisevergütungen und der Wegfall der genannten 70-Prozent-Grenze bei der Einspeisung machen selbst reine Einspeiseanlagen attraktiv. Angesichts der hohen Kosten für Strom aus dem öffentlichen Netz ist es dennoch ratsam, möglichst große Mengen des selbst erzeugten Solarstroms auch selbst zu verbrauchen.

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