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Photovoltaik als Gewerbe anmelden: Ja oder Nein?

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

11.02.2022

Letztes Update

01.08.2022

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen kein Gewerbe anmelden. Doch wo beginnt die Grenze und was ist steuerlich zu beachten? Mehr über die Voraussetzungen erfährst du hier.

Inhalt des Blogartikels

Macht dich Photovoltaik automatisch zum Gewerbetreibenden?

Wer eine Photovoltaikanlage oder eine Solaranlage betreibt, versorgt sich nachhaltig und unabhängig vom öffentlichen Stromnetz mit Energie – gibt aber zumeist auch überschüssigen Strom wieder an das öffentliche Netz ab. So speist der Betreiber also Strom ein und verdient daran Geld. Als privater Besitzer von Photovoltaikanlagen giltst du dadurch aber nicht automatisch zu Gewerbetreibenden.

 

Photovoltaik: Gewerbeanmeldung versus gewerbliche Tätigkeit

Bevor es um den Fall der Photovoltaik im Detail geht, ist es zu Beginn wichtig, den Unterschied zwischen der Gewerbeanmeldung einer PV-Anlage beim Ordnungsamt und der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt zu kennen.

Bei der Anmeldung beim Finanzamt geht es um die steuerliche Einstufung, also unter anderem darum, ob der Betreiber einer Anlage Umsatzsteuer zahlen muss oder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann.

Eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist keine Voraussetzung für die Anmeldung beim Finanzamt: Wenn du als Privatperson auf deinem Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage nutzt, musst du beim Ordnungsamt kein Gewerbe anmelden. Einen Schwellenwert hinsichtlich Größe beziehungsweise Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage – beispielsweise 10 Kilowatt Peak – gibt es nicht.

Photovoltaik und Gewerbe: Wann musst du es als solches anmelden?

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages weisen in einer Ausarbeitung vom 10. September 2020 „Rechtliche Zulässigkeit einer Installationspflicht für Photovoltaikanlagen unter gewerberechtlichen Gesichtspunkten“ darauf hin, dass es sich bei der Gewerbeordnung um Bundesrecht handelt. Der Vollzug der gewerberechtlichen Vorschriften hingegen, also auch die Entscheidung, wann es sich beim Betrieb einer Photovoltaikanlage um ein selbstständiges Gewerbe handelt, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Du solltest dich daher am besten bei der jeweiligen Behörde informieren, wie es sich mit deiner Gewerbeanmeldung verhält.

Gewerbeanmeldung: Selbst- oder fremdgenutzte Fläche?

Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat dazu im April 2010 eine Empfehlung abgegeben, mit dem Ziel, eine bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis zu etablieren. Laut Empfehlung ist nicht die Anlagengröße beziehungsweise deren Leistung entscheidend, sondern, ob die Anlage auf selbst- oder fremdgenutzten Gebäuden installiert ist. Anhand der Gesamtumstände und der zu erwartenden Einnahmesituation muss im Einzelfall trotzdem bewertet werden, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Gewinnsumme der Photovoltaikanlage als Gewerbe entscheidend

Anmeldung und Zahlung der Gewerbesteuer werden erst ab einer Gewinnsumme von 24.500 Euro pro Jahr fällig. Auf gewerblich genutzten Gebäuden, zum Beispiel eines landwirtschaftlichen Betriebs, ist eine Gewerbeanmeldung in jedem Fall notwendig. Wenn eine Photovoltaikanlage auf einem fremdgenutzten Gelände installiert wird, gehen die Behörden ebenfalls von einer selbstständigen Tätigkeit aus, was eine Gewerbeanmeldung erforderlich macht.

 

Wie meldest du deine Photovoltaikanlage als Gewerbe an?

Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage als Gewerbe beim Ordnungsamt kannst du zumeist online erledigen. Die Gewerbeämter erheben hierfür eine Bearbeitungsgebühr, die jede Stadt oder Gemeinde individuell gestalten kann. Die Kosten für die Anmeldung liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 65 Euro. Um eine gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden,

  1. füllst du zunächst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, der auf der Website des für dich zuständigen Finanzamtes als Download verfügbar ist
  2. anschließend erhältst du eine Steuernummer vom Finanzamt

Wirst du durch die Anmeldung eines Gewerbes für PV automatisch Mitglied der IHK?

Erst ab einem Gewinn von mehr als 5.200 Euro pro Jahr besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie-und-Handelskammer (IHK) für Unternehmer oder Privatbetreiber. Bedingt durch die Einspeisevergütung ist in der Vergangenheit die Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass generell eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Aufgrund der stark gesunkenen Vergütungssätze steht heute für die meisten Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem Ein- oder Zweifamilienhaus vor allem der Eigenverbrauch im Vordergrund. Damit diese nicht weiterhin zwangsweise IHK-Mitglieder werden müssen, wurde eine entsprechende Ausnahme dem Gewerbesteuergesetz hinzugefügt. Im Rahmen des Anfang 2020 in Kraft getretenen Jahressteuergesetzes 2019 (JStG 2019) „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ werden Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt Peak rückwirkend ab 2019 von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 32 GewStG) befreit.

 

Welche Steuern spielen durch die Gewerbeanmeldung einer PV-Anlage eine Rolle?

Steuerrechtlich spielen für dich als PV-Anlagenbetreiber

  • die Einkommensteuer,
  • die Umsatzsteuer und
  • die Kleinunternehmerregelung eine Rolle.

Einkommensteuer: Ermittlung der Gewinne

Wird deine Anlage auf 20 Jahre gesehen Gewinn abwerfen, fällt für diesen eine Einkommensteuer an. Diesen ermittelst du, indem du jedes Jahr Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst und in deiner Einkommensteuererklärung ausweist. Es geht hier also darum, ob die Einnahmen durch den Stromverkauf auf 20 Jahre gesehen größer sind als die Kosten der Anlage. Eine entsprechende Prognose kann der Fachmann erstellen. Auch der Anteil des selbst genutzten Solarstroms zählt als zu versteuerndes Einkommen.

Alle gewinnbringenden Erlöse aus dem Verkauf von Solarstrom unterliegen der Einkommensteuer. Diese Strom-Erlöse musst du gemeinsam mit Einkünften wie Gehalt, Rechnungen für geleistete Arbeiten oder Rente in der Einkommensteuer angeben.

Umsatzsteuer bei Netzeinspeisung

Wenn du den aus der Photovoltaik produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeist und an deinen Netzbetreiber verkaufst, erhältst du nicht nur die festgelegte Einspeisevergütung, sondern auch 19 Prozent Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Diese musst du an das Finanzamt abführen. Grundsätzlich müssen umsatzsteuerpflichtige Unternehmer jährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen und bereits im Lauf des Jahres entsprechende Vorauszahlungen (Voranmeldung) leisten. Seit 2021 ist das nur noch Pflicht, wenn deine Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt über 1.000 Euro beträgt. Anlagen bis 10 Kilowatt Peak liegen meist unter der 1.000-Euro-Grenze.

Kleinunternehmerregelung: Befreiung von der Umsatzsteuer

Wenn das Finanzamt dich als Kleinunternehmer einstuft, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen dafür: Im ersten Jahr ist der Umsatz durch die PV-Anlage kleiner als 22.000 Euro und im Folgejahr kleiner als 50.000 Euro.

 

Photovoltaik Gewerbe Preise

Falls du eine Photovoltaik für Gewerbe errichten möchtest, bist du an die Bedingungen vor Ort gebunden. Eine gewerbliche Solaranlage kostet dich ca. 750 bis 1.200 Euro pro Kilowatt der installierten Leistung. Vor allem bei einer langfristigen Nutzung der Photovoltaikanlage zahlt sich das aus: Nutzt du die Anlage rund 20 Jahre, so fallen Kosten in der Höhe von 6 bis 7 Cent pro Kilowattstunde an, die deine Phovoltaikanlage erzeugt. Der höhere Preis zahlt sich demnach auf lange Frist aus.

Photovoltaik geht auch ohne Finanzamt

Deine Photovoltaik-Anlage musst du nur dann beim Finanzamt melden, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, eine Einspeisevergütung bekommst und/oder selbst produzierten Solarstrom verkaufst und damit aus Sicht des Finanzamts relevante Gewinne generierst. Verbrauchst du deinen Strom ausschließlich selbst oder besitzt eine Inselanlage, bestehen keinerlei steuerrechtliche Pflichten, denn die Produktion von Solarstrom ist in diesem Fall nur zum Eigenverbrauch bestimmt.

Die Einkommenssteuer bleibt Photovoltaik-Betreibern ebenfalls erspart, wenn

  • der jährliche Gewinn nicht mehr als 410 Euro beträgt, weil du dann den Härteausgleich geltend machen kannst
  • die Leistung der Photovoltaikanlage 5 Kilowatt Peak nicht übersteigt und
  • keine sonstigen Nebeneinkünfte bestehen, denn das Finanzamt sammelt die Summe der gesamten Gewinne aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Hast du eine Photovoltaikanlage über 5 Kilowatt Peak Leistung, ist es ebenfalls möglich, sich die Einkommensteuer zu ersparen. Dazu musst du nachweisen, dass der Großteil des Solarstroms deinem Eigenverbrauch dient und du mit deiner Photovoltaikanlage aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten über längere Zeit keinen Gewinn einfährst. Die Umsatzsteuerpflicht kannst du zudem durch die Kleinunternehmerregelung vermeiden.

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