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- Photovoltaik-Freiflächenanlagen Rendite: Die wichtigsten Infos
Der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist ein wichtiger Baustein der Energiewende – doch wie viel Rendite erzielen sie und worauf ist besonders zu achten?
Inhalt des Blogartikels
- Was unterscheidet Freiflächenanlagen von Photovoltaikanlagen auf Dächern?
- Optimale Erträge: Vorteile von Freiflächenanlagen
- Wo dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden?
- Photovoltaik-Freiflächenanlage: Diese Rendite kannst du erzielen
- Finanzierung und Einspeisevergütung von PV-Freiflächenanlagen
- Ausschreibungsverfahren für PV-Anlagen: Wie läuft es ab?
Was unterscheidet Freiflächenanlagen von Photovoltaikanlagen auf Dächern?
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind nicht auf oder an Gebäuden montiert, sondern auf geeigneten und genehmigten Bodenflächen aufgestellt. Da diese Anlagen oft eine recht große Fläche einnehmen, werden sie auch als Solarparks bezeichnet.
Aufgrund der Aufstellfläche ist der erzeugte Solarstrom nicht für den Eigenverbrauch des Anlagenbetreibers geeignet, sondern wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist.
Bei der Montage ist auf einige Punkte im Besonderen zu achten:
- Optimale Ausrichtung der Module zur Sonne.
- Geeignete Abstände zwischen den Modulreihen, damit sich die Module nicht gegenseitig verschatten können.
- Nach allen Seiten genügend Abstand zu Bäumen, großen Büschen oder Bauwerken, sodass auch Verschattung durch Pflanzen oder andere Hindernisse ausgeschlossen ist.
Optimale Erträge: Vorteile von Freiflächenanlagen
Gerade durch den Aufstellungsort bieten Freiflächenanlagen große Vorteile im Verlgeich zu PV-Anlagen auf dem Dach.
- Höherer Ertrag: Zum einen lassen sich solche Bedingungen bei Dachanlagen kaum umfassend realisieren. Deshalb haben Freiflächenanlagen meist einen um ca. 30 Prozent höheren Ertrag als eine Dachanlage vergleichbarer Leistung.
- Höhere Lebensdauer: Durch die ebenerdige Montage mit genügend Anstand untereinander sind Wartungs- und Reinigungsarbeiten unkompliziert durchführbar, was eine höhere Lebensdauer zur Folge hat.
Zudem: Mit der Verwendung von Nachführsystemen lässt sich der Ertrag einer Freiflächenanlage maximieren. Diese Systeme bewirken, dass die Module im Tagesverlauf der Sonne folgen und immer bestmöglich ausgerichtet sind.
Wo dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden?
PV-Freiflächenanlagen bedürfen einer Baugenehmigung. Auf welchen Flächen sie gebaut werden dürfen, ist gesetzlich festgeschrieben. Im Zuge der EEG-Novelle 2022/2023 wurden die Möglichkeiten nochmals erweitert. Folgende Bauorte sind möglich:
- Bereiche entlang von Autobahnen und Schienentrassen mit einer Breite von 500 Metern (vorher 200 m), gemessen vom äußeren Rand.
- Künstliche oder stark veränderte Gewässer (Floating-PV).
- Ackerflächen, die nicht zu einem Moorgebiet, Naturschutzgebiet oder Nationalpark gehören und auf denen weiterhin mehrjährige Pflanzen oder Dauerkulturen angebaut werden.
- Dauergrünland, das kein Moorboden, Naturschutzgebiet oder Nationalpark ist.
- Parkplätze oder andere bereits versiegelte Flächen.
- Entwässerter und landwirtschaftlich genutzter Moorboden, der im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage wieder gewässert wird.
- Konversionsflächen wie schadstoffbelastete Böden, Mülldeponien, ehemaliges Militärgelände.
- Ackerland und Grünflächen mit schwachem Ertrag in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten (bedarf spezieller Genehmigung).
Photovoltaik-Freiflächenanlage: Diese Rendite kannst du erzielen
Wir haben bereits festgestellt, dass Eigenverbrauch bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen keine Rolle spielt. Der erzeugte Solarstrom wird im vollen Umfang in das öffentliche Stromnetz eingespeist und somit verkauft.
Die Rendite einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ergibt sich aus dem Ertrag, abzüglich der Kosten, den Raten für Zins, Tilgung der Finanzierung und natürlich der Steuern.
Mit einer Freiflächenanlage auf einem Hektar Fläche lassen sich pro Jahr etwa 400.000 bis 500.000 Kilowattstunden Strom erzeugen. Oder gehen wir von einer typischen installierten Leistung aus: Mit 750 kWp installierter Leistung auf der Freifläche kannst du 600.000 bis 800.000 kWh Strom produzieren. Das reicht für die Stromversorgung von 200 bis 270 Haushalten.
Gehen wir noch eine Größenordnung weiter. Die PV-Anlage erzeugt pro installiertem kWp ca. 1000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Wenn du den Strom mit 3 Cent pro kWh verkaufst, bringt dir eine 10-Megawatt-Anlage einen jährlichen Ertrag von rund 300.000 Euro. Dazu ist zu sagen, dass 3 Cent eher niedrig angesetzt sind.
Finanzierung und Einspeisevergütung von PV-Freiflächenanlagen
Du siehst: Mit einer Freiflächenanlage lassen sich ordentliche Rendite erzielen. Was bei der Finanzierung und Vergütung zu beachten ist, klären wir in den folgenden Absätzen.
Finanzierung der Anlage
Eine PV-Freiflächenanlage ist, wirtschaftlich gesehen, ein Investment in eine Produktionsanlage. Die Kosten für ihre Errichtung trägst du als Investor. Wenn du nicht selbst über das nötige Kapital verfügst, musst du dir weitere Investoren suchen, die du an dem Projekt beteiligst – oder du nutzt einen Bankkredit.
Das aufgenommene Geld (der Investoren oder der Bank) musst du natürlich im Lauf der vereinbarten Zeit und mit den vereinbarten Zinsen zurückzahlen. Dazu dient der Ertrag, den du mit dem Verkauf des erzeugten Stroms einnimmst.
Vergütung der Erträge
Laut EEG 2023 erhalten Freiflächenanlagen bis 1000 kWp eine Einspeisevergütung in Höhe von 7 Cent pro Kilowattstunde. Über 1000 kWp bis 20 MWp müssen Anlagenbetreiber an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Neuerdings trifft das auf der Grundlage des im September 2022 geänderten Energiesicherungsgesetzes sogar für Anlagen bis maximal 100 MWp zu.
Außerdem gilt, dass Anlagen ab 100 kWp am sogenannten Marktprämienmodell teilnehmen müssen. Das heißt, sie lassen ihren Strom über einen berechtigten Händler, den Direktvermarkter, an der Strombörse verkaufen. Der dabei erzielte Preis ist in der Regel geringer als bei der direkten Einspeisevergütung. Deshalb wird als Ausgleich noch eine sogenannte Marktprämie gezahlt.
Die Marktprämie orientiert sich am monatlich schwankenden Marktwert und gleicht die Differenz zwischen dem Börsenpreis und der gesetzlich garantierten fixen EEG-Vergütung aus. Du als Solarstromverkäufer bekommst vom Direktvermarkter eine Kombination aus Börsenerlös und Marktprämie abzüglich der Provision des Direktvermarkters ausgezahlt.
So funktioniert die Abnahme
Wichtig für dich: Es ist auch ohne Förderung über das EEG in Form der Marktprämie möglich, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu betreiben. Du musst in dem Fall deinen Strom über einen sogenannten Direktliefervertrag verkaufen. Im Vertrag wird zwischen dir und deinem Abnehmer die Strommenge, der Strompreis und die Vertragslaufzeit geregelt.
Vertragspartner könnten beispielsweise Stromhändler, Energieversorger oder Großverbraucher sein. Falls deine Stromlieferung über das Netz eines Netzbetreibers erfolgt, fallen dafür in der Regel Steuern, Abgaben und Nutzungsentgelt an. Diese Kosten musst du bei den Strompreisverhandlungen mit deinem Abnehmer einrechnen.
Ausschreibungsverfahren für PV-Anlagen: Wie läuft es ab?
Verantwortlich für die Ausschreibungen ist die Bundesnetzagentur. Sie gibt zum jeweiligen Ausschreibungstermin vor, welche Gesamtleistung von PV-Anlagen vergeben wird. Betreiber von Anlagen bzw. Inhaber von Flächen, auf denen Anlagen errichtet werden sollen, geben die installierte bzw. zu installierende Leistung und die gewünschte Höhe der Marktprämie an.
Zuschlag erhält derjenige, der das jeweils niedrigste Gebot abgibt. Die Maximalhöhe des Gebots wurde mit dem EEG 2021 von ursprünglich 7,5 Cent pro kWh auf 5,9 Cent gesenkt. Das hat jedoch dazu geführt, dass 2022 von dem vorgesehenen Volumen von 3,6 GW neuer Solarleistung nur 2,4 GW vergeben werden konnten. Hintergrund ist der Kostenanstieg bei Komponenten für PV-Anlagen. Die Investoren fürchten, bei der geringen Marktprämie nicht mehr kostendeckend arbeiten zu können.
Der Bundestag hat daher im Dezember 2022 die Bundesnetzagentur ermächtigt, den oben genannten Höchstgebotswert um bis zu 25 Prozent auf maximal 7,375 Cent anzuheben. Diese Verbesserung soll Investoren anregen, wieder verstärkt am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, damit der für 2023 vorgesehene Zuwachs von bis zu 5,85 GW Solarparkleistung erreicht werden kann.
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Im EEG 2021 ist geregelt, dass du deinen Solarstrom weiter einspeisen kannst. Vergütet wird er dann zum Jahresmarktwert, der sich am durchschnittlich an der Strombörse erzielten Verkaufserlös orientiert.
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