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Photovoltaik-Boom in der Metropole: Wird Berlin zur solaren Hauptstadt?
Bereits vor gut 2 Jahren hat Berlin den Masterplan Solarcity auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch der Ausbau der Photovoltaik (PV). Was bedeutet das für Mieter und Hausbesitzer?
Inhalt des Blogartikels
- Photovoltaik in Berlin: Der aktuelle Stand
- Berlins Solargesetz
- Photovoltaik-Förderprogramme in Berlin
- Wo kannst du einen Antrag stellen?
- Diese regionalen Anbieter für Photovoltaik gibt es
- Der Masterplan: Solarcity
- Lohnt sich Photovoltaik in Berlin?
Photovoltaik in Berlin: Der aktuelle Stand
Wie das Statistische Landesamt meldet, hatten rund 3,76 Millionen Menschen zum Stichtag 30. Juni 2021 in Berlin ihren Hauptwohnsitz. Die Fläche des Stadtstaates umfasst knapp 892 Quadratkilometer und ist in Deutschland das vierzehntgrößte Bundesland. Berlins Globalstrahlung beträgt 1.010 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die jährliche Solarstrahlung liegt bei einem optimal nach Süden ausgerichteten und nicht-verschatteten Dach sogar bei bis zu 1.133 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Im Jahr 2020 ergab sich für Berlin laut Statista eine installierte Photovoltaikleistung von 135 Megawatt Peak; 2014 waren es 79 Megawatt Peak. Die durchschnittliche Sonnenscheindauer lag in Berlin Tempelhof im August 2021 bei 158 Stunden, 2020 waren es im gleichen Monat 232 Sonnenstunden. Die Photovoltaikleistung kletterte von 2001 mit 2,94 Megawatt Peak auf 109 Megawatt Peak im Jahr 2019. In den Jahren 2017 bis 2019 stagniert jedoch der Zubau-Trend mit um die 500 Photovoltaikanlagen pro Jahr und einem mittleren Zubau von knapp 8 Megawatt Peak pro Jahr.
Berlins Solargesetz
Um die Erzeugung von Solarstrom voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten, hat das Abgeordnetenhaus am 17. Juni 2021 das Solargesetz Berlin beschlossen, welches am 16. Juli 2021 in Kraft trat. Mit dem Solargesetz Berlin sollen die Potenziale zur Stromerzeugung mittels Sonnenenergie auf den Dächern Berliner Gebäude erschlossen werden. Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass sich durch den kontinuierlichen Zubau von Photovoltaikanlagen für Berlin neue Perspektiven für Innovation und Wachstum ergeben. So soll das Gesetz zum Erreichen der Klimaneutralität des Standortes bis 2050 beitragen und zudem die lokalen Wertschöpfungsketten in Gang bringen, um grüne Wirtschaftszweige zu stärken, damit Handwerksbetriebe sowie Planer davon profitieren.
Die im Gesetz festgeschriebene Solarpflicht für Neubauten und für Bestandsgebäude, an denen wesentliche Umbauten des Daches vorgenommen werden, gilt erst ab dem 1. Januar 2023. Die Installation und der Betrieb von Solaranlagen ist ab diesem Zeitpunkt für die genannten Gebäude, deren Nutzungsfläche 50 Quadratmeter überschreitet, Pflicht. Wer neu baut, muss dann mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit Photovoltaikanlagen versehen. Bei Bestandsbauten sind mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche gefordert. Allerdings muss für den Wohngebäudebestand die installierte Leistung folgende Werte nicht überschreiten:
- maximal 2 Wohnungen: 2 Kilowatt,
- mindestens 3 und maximal 5 Wohnungen: 3 Kilowatt,
- mindestens 6 und maximal 10 Wohnungen: 6 Kilowatt.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Dächer auch für andere Arten der Nutzung zur Verfügung stehen. So lassen sich beispielsweise extensive Gründächer mit Photovoltaikanlagen kombinieren.
Das Solargesetz Berlin beinhaltet auch Ausnahmen. Diese sind gegeben, wenn
- andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise das Denkmalschutzrecht, der Verpflichtung zur Installation und zum Betrieb einer Solaranlage entgegensteht,
- es im Einzelfall technisch nicht umsetzbar ist,
- es nicht vertretbar ist, weil bei einem Neubau die Bruttodachfläche aus zwingenden Gründen ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann oder bei einem Bestandsgebäude bereits ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist
Die Solarpflicht erfüllst du aber auch, wenn du eine Solarthermieanlage im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG – Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) auf dem Dach deines Hauses installierst und betreibst oder wenn du Außenflächen des Gebäudes, beispielsweise eine Fassaden-Photovoltaikanlage, für die Erzeugung von Solarstrom nutzt.
Eine Befreiung von der Photovoltaikpflicht ist ebenfalls möglich, wenn die Umsetzung im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einem unangemessen hohen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt. Wenn du dich von der Solarpflicht befreien lassen möchtest, musst du dies bei der für Energie zuständigen Senatsverwaltung beantragen.
Die Senatsverwaltung wird einen Praxisleitfaden bereitstellen, um die Bürger bei der Auslegung des Gesetzes zu unterstützen.
Photovoltaik-Förderprogramme in Berlin
Mit dem ergänzenden Förderprogramm EnergiespeicherPLUS will das Land Berlin die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessern, wenn diese aufgrund zusätzlicher Aufwände nicht gewährleistet ist. In der Zeit von Januar bis September 2020 wurden rund 550 Anträge auf Förderung eines Stromspeichers gestellt. Davon wurden bis Oktober 2020 bereits 198 Anträge bewilligt. Dadurch wird eine Solarkapazität in Höhe von 1.676 Kilowatt Peak (kWp) umgesetzt. Berlin erwartet sogar weitere 480 Anträge für Speicher und Solaranlagen mit einer Kapazität von rund 4,5 Megawatt Peak bis Oktober 2021.
Vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde die Förderung bislang in Anspruch genommen. Es sollen jedoch auch Besitzer von Gebäuden mit größeren Dächern durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit motiviert werden, sich eine Anlage mit Speicher anzuschaffen. Schließlich ist das Programm bei einer Förderhöhe von bis zu 15.000 Euro für jeden interessant.
Die genaue Förderungshöhe
Es gibt 300 Euro je Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Kapazität des Stromspeichers, maximal jedoch 15.000 Euro. Ist der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem mit einer prognosebasierten Betriebsstrategie ausgestattet, gibt es einen Bonus von 300 Euro.
Wer wird gefördert?
Die Förderung musst du als Eigentümer des Speichers und der Photovoltaikanlage beantragen. Die Zuwendungen sind sogenannte De-minimis-Beihilfen. Unternehmen dürfen innerhalb von drei Steuerjahren maximal 200.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten. Förderungen darfst du demnach als:
- Privatperson,
- Unternehmen,
- oder juristische Person (Verein, Stiftung sowie Berliner Bezirk) stellen.
Aufstockung wegen großer Programmnachfrage
Knapp 2 Jahre nach Programmstart ist die Nachfrage nach wie vor hoch. Weil die ursprünglich bereitgestellten 3 Millionen Euro bereits Mitte Juli, also noch vor Programmende zum 31.12.2021, aufgebraucht waren, wurde durch zusätzliche Mittel aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm aufgestockt.
Wo kannst du einen Antrag stellen?
Zuständig für die Umsetzung des Förderprogramms EnergiespeicherPLUS ist die IBB Business Team GmbH. Weiterführende Informationen zur Antragsstellung findest du auf der Webseite.
Diese Förderbedingungen musst du erfüllen
Sofern du deinen Photovoltaik-Zuschuss beantragen willst, prüfe vorab folgende Bedingungen:
- Die Photovoltaikleistung zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp zu 1,0 kWh betragen. Ist die Kapazität des Batteriespeichers je kWh Nennleistung größer, gibt es eine anteilige Förderung.
- Ohne Zuwendungsbescheid darfst du mit der Installation der Anlage und des Speichers nicht beginnen.
- Die Förderung ist nur in Kombination des Batteriespeichers mit einer neuen Photovoltaikanlage möglich.
- Du erhältst den Zuschuss bei Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen um weitere Module.
- Es gibt netzdienliche Batteriespeicher.
- Der Betrieb des Speichers ist für mindestens 3 Jahre am Installationsort vorgesehen.
Zudem bist du verpflichtet, die Nutzungs- und Verbrauchsdaten zu erfassen; beispielsweise Anlagenertragsdaten, Eigenverbrauchsdaten oder die eingespeiste Strommenge.
Außerdem sind folgende Dokumente erforderlich:
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular nach Einreichung des elektronischen Antrages (per Post).
- Der Nachweis der nutzbaren Speicherkapazität des Systems.
- Ein Nachweis der geplanten Photovoltaikleistung (in kWp), die in Kombination mit dem geförderten Speicher errichtet wird.
- Das Angebot für die Photovoltaikanlage oder die Bescheinigung, dass die bestehende Anlage nicht älter als 12 Monate ist und erweitert wird.
- Das Angebot für den Stromspeicher.
- Kapitalgesellschaften – beispielsweise GmbH, UG, AG – benötigen einen Nachweis darüber, dass ihre Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung erfasst sind.
Diese regionalen Anbieter für Photovoltaik gibt es
Von der Planung, über die Installation bis hin zum Handwerkerdienst wirst du in Berlin selbstverständlich viele regionale Anbieter finden. Wir haben dir diese in einer kleinen Übersicht zusammengepackt:
30°-SOLAR GmbH |
Die 30°-SOLAR GmbH ist seit 2006 eine Berliner Projektentwicklungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt Photovoltaik. Sie kümmert sich für dich um die Planung, Errichtung und den Betrieb deiner Photovoltaikanlage auf deinem Dach oder einer Freifläche. |
Akut Solar- und Haustechnik GmbH |
Die Akut Solar- und Haustechnik GmbH besteht seit 1988 und legt seither ihren Schwerpunkt auf Solartechnik. Die Mitarbeiter helfen dir jedoch auch bei Fragen und bei der Umsetzung von moderner Heizungs- und Sanitärtechnik. |
4billion UG |
Das noch recht junge Unternehmen steht dir in Sachen Photovoltaik, Speicher, E-Mobilität und Inselanlagen zur Verfügung. 4billion UG hat es sich zum Ziel gemacht, selbst abgelegene Orte mit Solarstrom zu versorgen. Abhilfe schafft dabei das entwickelte „Sunset Mobile“. |
Atum Energiemanagement GmbH |
Atums Vision: Schluss mit fossilen Brennstoffen! Daher bieten sie dir stets das passende Energiekonzept: von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Betrieb deiner Photovoltaikanlage. |
AplusSolar |
AplusSolar hat ein tatkräftiges Team aus Dachspezialisten, Elektrotechnikern, Ingenieuren und Mechatronikern. Gemeinsam helfen Sie dir bei der Lösungsfindung für den maximalen Eigenstromverbrauch. |
Der Masterplan: Solarcity
Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesystem (ISE) im Rahmen der Studie zum Masterplan Solarcity belegen, dass der 25-prozentige Anteil von solarem Strom in Berlin machbar ist. Dazu müssen sowohl die Rahmenbedingungen auf Bundesebene als auch die kreativen Ansätze vor Ort verbessert werden. Aus diesem Grund haben sich Berliner Experten zusammengetan und gemeinsam mit dem Fraunhofer ISE einen Maßnahmenkatalog mit 27 Maßnahmen erarbeitet.
Übrigens: Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS ist eine dieser Maßnahmen.
Lohnt sich Photovoltaik in Berlin?
Strom wird immer teurer. Umwelt und Klima brauchen dringend schnelle Hilfe, damit wir den nachfolgenden Generationen noch eine reelle Chance bieten können, in einer lebenswerten Welt zu leben. Weil die Sonneneinstrahlung in Berlin vergleichsweise gut ist, lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil in jedem Fall.
Themen Empfehlungen
Wusstest du schon?
Dürfen PV-Anlagen auf bzw. in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden?
Ja, es ist in vielen Fällen erlaubt, Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude zu installieren. Allerdings brauchst du dann eine Sondergenehmigung.
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