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Klappt Photovoltaik auf Mietobjekten?

Über diesen Artikel

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlichung

09.01.2022

Letztes Update

09.01.2022

Kannst du Photovoltaik auch auf einem Mietobjekt installieren lassen?

Mieter können ihren Strom meist nicht selbst erzeugen. Mit einem Modell für Mieterstrom kann sich Photovoltaik auf Mietobjekten aber für alle Beteiligten lohnen.

Inhalt des Blogartikels

Wie können Bewohner einer Mietwohnung Solarstrom nutzen?

Die direkte Nutzung von Solarstrom ist in Mietwohnungen nicht ohne Weiteres möglich. Gerade in Mehrfamilienhäusern steht oft nur der Platz auf dem Balkon zur Verfügung, um eine Mini-Solaranlage zu installieren. Mit dieser lässt sich aber nur ein Bruchteil des Energiebedarfs einer Familie decken. Photovoltaik auf Mietobjekten stößt häufig auf den Widerstand der Hauseigentümer. Ohne Genehmigung des Vermieters können Mieter eigene PV-Anlagen auf dem Dach nicht installieren.

Der Gesetzgeber will mit dem Mieterstrommodell die Entscheidung erleichtern. Der große Vorteil dabei: Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren davon, sofern die Voraussetzungen am Mietobjekt passen.

Funktioniert Photovoltaik auf dem Mietobjekt überhaupt?

Neben der Ausrichtung des Hauses muss auch die Größe des Dachs passen. Bei Mehrfamilienhäusern addiert sich natürlich der Strombedarf der verschiedenen Mietparteien. Für eine installierte Photovoltaik-Leistung von 1 Kilowatt Peak (kWp) sind etwa 10 Quadratmeter geeignete Dachfläche erforderlich, was pro Jahr weniger als 1.000 Kilowattstunden (kWh) ergibt. Ein Durchschnittshaushalt mit 3 Personen verbraucht jährlich jedoch rund 3.600 kWh.

Bei mehreren Mietparteien muss die Dachfläche also relativ groß ausfallen, um eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass sich nur selten die gesamte Netto-Dachfläche für Solarmodule eignet. Eine komplette Abdeckung des Stromverbrauchs aller Mieter ist mit Solarstrom also kaum möglich – zumal die Sonne bekanntlich auch nicht immer scheint. Der fehlende Strom kommt also weiterhin aus dem normalen Stromnetz.

Wann lohnt sich Solarstrom auf Mietobjekten?

Die dem Mieterstrom zugrunde liegende Idee fußt darauf, den vor Ort erzeugten Strom auch direkt zu verbrauchen. Dadurch werden lokale Stromnetze entlastet. Außerdem ist der so erzeugte Strom um einiges günstiger als bei örtlichen Stromanbietern. Aktuell zahlen Verbraucher für Netzstrom weit über 30 Cent pro Kilowattstunde, bei steigender Tendenz. Photovoltaik auf Mietobjekten kann denselben Strom für rund 10 Cent pro kWh erzeugen.

Dabei muss Mieterstrom nicht immer aus Solaranlagen stammen. Auch der Anschluss an Blockheizkraftwerke oder lokale Windanlagen ist möglich. Mit dem sogenannten Mieterstromzuschlag werden derzeit allerdings lediglich Photovoltaikanlagen gefördert.

 

Wie funktioniert das Mieterstrommodell?

Nimmt der Vermieter die Photovoltaikanlage selbst in Betrieb, kann er den Strom an seine Mieter verkaufen. In dem Fall ist die Rede vom Mieterstrom, der den Bewohnern direkt zur Verfügung steht. Voraussetzung ist laut dem Mieterstromgesetz von 2017 (Novelle des EEG) allerdings, dass der Strom aus Photovoltaik auf Mietobjekten nur an die Mieter verkauft werden darf, wenn er günstiger ist als bei Bezug vom örtlichen Stromversorger. Generell gibt es verschiedene Mieterstromkonzepte, die infrage kommen:

Direktvermarktung: Hier verkauft der Vermieter als Betreiber der PV-Anlage den Strom direkt an die Mieter. Fehlende Strommengen werden vom normalen Stromanbieter ergänzt. Für die genaue Messung und Abrechnung müssen entsprechende Stromzähler installiert werden. Achtung: Bei diesem Modell kannst du den Mieterstromzuschlag nicht in Anspruch nehmen.

Vermieter als Energieversorger: Um den Mieterstromzuschlag nutzen zu können, muss der Vermieter als Energieversorger gegenüber dem Mieter auftreten. Er muss somit den kompletten Strombedarf der Mieter decken können, die Stromzähler stellen und den Betrieb der Messstellen übernehmen. Der administrative Zusatzaufwand lohnt sich aber erst bei einer größeren Anzahl von Mietwohnungen. Mieter haben bei diesem Modell die gleichen Rechte wie gegenüber anderen Stromanbietern (inklusive Wechselrecht).

Eigentümer als Contractor: Hier verkauft der Vermieter beziehungsweise Eigentümer der PV-Anlage den Strom an einen Zwischenhändler, der meist auch als Energieversorger auftritt. Die Abwicklung ist für Vermieter deutlich einfacher. Mit der Neufassung des EEG ist dies seit 2021 möglich, ohne den Anspruch auf den Mieterstromzuschlag zu verlieren.

Tipp: Falls der Vermieter den Aufwand scheut, können sich Mieter auch zu Erzeugergenossenschaften zusammenschließen und die Photovoltaikanlage mit Erlaubnis des Vermieters selbst installieren und betreiben.

 

Wann kannst du den Mieterstromzuschlag nutzen?

Der Mieterstromzuschlag muss unterhalb der Einspeisevergütung liegen, da der Betreiber der Anlage auch vom Verkauf überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz profitiert. Die genaue Höhe des Mieterstromzuschlags richtet sich nach den Leistungsklassen der Solaranlage.

  • Mieterstromzuschlag wird für Photovoltaikanlagen bis maximal 100 kWp gezahlt.
  • Die Solaranlage muss auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sein.
  • Der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom muss von Endverbrauchern im gleichen Quartier genutzt werden, in dem das Wohngebäude steht.
  • Photovoltaikanlagen erhalten nur eine Förderung, wenn sie nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind.
  • Das Gesamtvolumen der Förderung ist auf 500 Megawatt Leistung pro Jahr begrenzt.

Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter

Für eine bessere Übersicht haben wir dir die Vor- und Nachteile von Photovoltaik auf Mietobjekten zusammengefasst.

Das müssen Vermieter beachten

  • Durch Photovoltaik auf Mietobjekten erhöhen sich Rentabilität, Marktwert und Attraktivität des Objekts.
  • Der Mieterstromzuschlag ist ein sinnvoller Investitionsanreiz.
  • Es besteht eine freie Preisgestaltung der Stromlieferung (aber nicht mehr als 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs).
  • Die Gewerbesteuer fällt dank EEG-Novelle erst an, wenn mehr als 10 Prozent der gewerblichen Einkünfte durch die Stromlieferung erzielt werden.
  • Der administrative und energierechtliche Aufwand ist relativ hoch.
  • Das Prinzip ist erst ab circa 10 Mietparteien rentabel.
  • Scheint die Sonne nicht, muss der Vermieter trotzdem die Stromversorgung sicherstellen.

Das müssen Mieter beachten

  • Mieterstrom ist meist günstiger, weil Umlagen wie Stromsteuer, Netzentgelte und andere Kostenbestandteile entfallen.
  • Der Strompreis darf 90 Prozent des lokalen Grundversorgungstarifs nicht übersteigen.
  • Bei getrenntem Mietvertrag und Mieterstromvertrag haben Mieter die gleichen Rechte gegenüber dem Betreiber wie bei jedem anderen Stromlieferanten.
  • Die Vertragslaufzeit für Mieterstrom beträgt maximal 1 Jahr, die Kündigungsfrist maximal 3 Monate. Automatische Verlängerungen sind erlaubt. Mietvertrag und Mieterstromvertrag enden bei Beendigung des Mietverhältnisses immer gleichzeitig, auch ohne separate Kündigung.
  • Bei Untervermietung und einigen anderen Ausnahmen kann die Stromlieferung Bestandteil des Mietvertrags sein. Dann ist der Mieter an diese Art der Stromversorgung zwingend gebunden.
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