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Aspekte bei Eigennutzung oder Einspeisung von Solarstrom

Über diesen Artikel

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlichung

05.02.2020

Letztes Update

30.11.2021

Inhalt des Blogartikel

Solarstrom selbst nutzen oder in das öffentliche Netz einspeisen

Solarstrom ist der Strom, der mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt wird. In den Solarzellen der Solaranlage wird die Sonnenenergie bzw. die Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt. Die Erzeuger können den Solarstrom der Anlage sowohl selbst nutzen als auch in das öffentliche Stromnetz einspeisen und somit dem Netzbetreiber verkaufen. Anbei findest du eine kurze Einführung zum Eigenverbrauch und zur Einspeisung.

 

Option 1: Solarstrom selbst nutzen

Die Photovoltaikmodule erzeugen Gleichstrom, der anschließend von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und zum Eigenverbrauch in das Hausnetz eingespeist wird. Sämtliche Elektrogeräte können dann mit diesem Strom der Solaranlage bedient werden, von der Kaffeemaschine über den Trockner bis hin zum Elektroauto, das man in der Garage in Kombination mit einer Wallbox laden kann. Durch den Eigenverbrauch von Solarstrom sparst du Stromkosten und handelst zudem umweltbewusst.

Wie berechnet man den Eigenverbrauch von Solarstrom?

Um erzeugten Strom, eingespeisten Strom und selbst verbrauchten Strom der Photovoltaik auseinanderhalten zu können, benötigst du einen Stromzähler. Dieser erfasst auch, ob du zusätzlich noch Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen musstest. Durch die vorliegenden Werte kannst du ganz leicht den Eigenverbrauch berechnen, indem du die eingespeiste Energie von der erzeugten Energie abziehst.

 

Option 2: Solarstrom einspeisen

Die Vergütung für das Einspeisen von Solarstrom regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) seit 2000. Die Vergütungshöhe der Einspeisung ist abhängig von dem Jahr, in dem du deine Anlage in Betrieb nimmst. Die festgelegte Vergütung des EEG wird dir über 20 Jahre garantiert. Die Einspeisevergütung ist seit ihrer Einführung zwar stetig gesunken, aber nach wie vor sehr lukrativ.

Was muss man tun, um eine Einspeisevergütung für Solarstrom zu erhalten?

Um eine Vergütung für den Strom deiner Photovoltaikanlage zu bekommen, musst du einen Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger beantragen und anmelden, was vor der Montage der Photovoltaikanlage erfolgen muss. Die Antragsbearbeitung kann bis zu acht Wochen dauern. Innerhalb dieser Zeit musst du eine Netz-Verträglichkeitsprüfung durchführen lassen und abschließen. Darüber hinaus bist du verpflichtet, deine Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzumelden, was du online erledigen kannst.

Wenn du eine Einspeisevergütung erhalten möchtest, dann benötigst du ein zusätzlich zur Anlage ein Netzeinspeisegerät (überwacht den Netzanschluss, erkennt Fehlströme und speichert Betriebsdaten), einen Einspeisezähler (misst die Strommenge, die ins öffentliche Netz eingespeist wird) und ein Einspeisemanagement (damit kannst du die Leistung der Anlage jederzeit verringern und eine Überlastung des öffentlichen Stromnetzes vermeiden).

Wann ist die Erzeugung von Solarstrom am ertragreichsten?

Wie viel Solarstrom du mit der Photovoltaik erzeugst, ist unter anderem von der Dachausrichtung, Dachneigung, den Wetterverhältnissen, Sonnenstunden sowie der Sonneneinstrahlung abhängig. Die Solarstromerzeugung ist daher nicht konstant und variiert von Tag zu Tag. Am ertragreichsten ist eine Photovoltaikanalage im Frühling und Sommer sowie in den Mittagsstunden. Im Winter, wenn die Sonne nicht viel scheint, man aber viel Strom verbrauchen muss, kommt man schnell an eine Stromverbrauchsspitze. Deshalb lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Stromspeicher, denn in dem Stromspeicher kannst du den erzeugten Solarstrom (überschüssiger Strom) lagern, bis du ihn zu einem späteren Zeitpunkt benötigst.

 

Solarstrom und Steuer

Wer seinen selbst erzeugten Solarstrom der Solaranalage an seinen Netzbetreiber verkauft, gilt als Unternehmer und muss dementsprechend eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung zur Photovoltaik erstellen. Nicht nur auf den verkauften, sondern auch auf den selbst verbrauchten Strom der Anlage wird die Umsatzsteuer fällig. Wenn du mit dem Verkauf deines Solarstroms nicht mehr als 17.500 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr verdienst, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und somit auf die Zahlung der Mehrwertsteuer verzichten.

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