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Bundesnetzagentur: Photovoltaik melden

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

12.03.2021

Letztes Update

06.12.2021

Marktstammdatenregister: So erfasst die Bundesnetzagentur Photovoltaik in Deutschland

Mit dem Marktstammdatenregister erfasst die Bundesnetzagentur alle Photovoltaikanlagen in Deutschland. Die Anmeldepflicht gilt auch für Anlagen, die schon länger in Betrieb sind.

Inhalt des Blogartikels

Amtliches Register der Bundesnetzagentur für Photovoltaikanlagen

Damit ein Überblick über die installierte Leistung sowie die korrekte Erfassung aller PV-Anlagen in Deutschland sichergestellt ist, wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Anmeldepflicht als wichtige Voraussetzung für das Betreiben von Photovoltaik bei der unter anderen für die Energieinfrastruktur zuständigen Bundesnetzagentur verankert. Bislang gab es verschiedene Meldewege und Regeln, um dieser Vorschrift nachzukommen. Das Marktstammdatenregister (MaStR) wurde Anfang 2019 eingeführt und soll künftig als alleiniges amtliches Register fungieren. Nach Ende der Übergangsfrist Ende Januar 2021 fallen alle anderen bisherigen Meldewege weg, so dass die Bundesnetzagentur Photovoltaikanlagen ausschließlich über das Marktstammdatenregister erfasst.

 

Wer muss seine Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen?

Private Anlagenbetreiber, die an das öffentliche Stromnetz angebunden sind, müssen eine Registrierung im MaStR vornehmen. Betroffen sind sämtliche Photovoltaikanlagen zur Energieerzeugung wie zum Beispiel: 

Die Registrierungspflicht gilt unabhängig davon, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde. Das bedeutet, dass auch ältere Anlagen eingetragen werden müssen, die bereits durch frühere Meldepflichten erfasst wurden. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt keine automatische Übernahme der alten Daten in das Marktstammdatenregister.

 

Wo kannst du bei der Bundesnetzagentur deine Photovoltaik anmelden?

Die Anmeldung kann über das Meldeportal des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur vorgenommen werden. Hierfür stellt die Agentur umfangreiche Informationen auf ihren Webseiten zur Verfügung, unter anderem eine detaillierte Videoanleitung. Außerdem gibt es einen praktischen Registrierungsassistenten für Anlagenbetreiber von Photovoltaik und anderen Stromerzeugnissen. Letzterer ist vor allem für natürliche Personen beziehungsweise Privatpersonen sowie für kleinere Unternehmen geeignet, die ihre Anlagen zur Photovoltaik oder andere Stromerzeugungsanlagen der Bundesnetzagentur melden möchten. Nicht geeignet ist dieser Assistent für Anlagen zur Gaserzeugung sowie für industrielle Verbraucher von Energie. Für diese Nutzer steht ein Service für allgemeine Marktakteure zur Verfügung.

 

Welche Informationen müssen bei der Meldung übermittelt werden?

Das Marktstammdatenregister fragt verschiedene Stammdaten ab, die je nach Anlagentyp variieren können. Welche Stammdaten exakt benötigt werden, kannst du bei der Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur erfahren. Grundsätzlich werden abhängig von der Anlagenart mindestens folgende Daten bei der Meldung benötigt:

  • Standortdaten
  • technische Daten der Anlage
  • Kontaktdaten

Nicht erfasst werden hingegen sogenannte Bewegungsdaten, die sich oft ändern, wie zum Beispiel

  • Menge des erzeugten Stroms,
  • Zählerstände,
  • Füllstände von Speichern oder
  • Daten über vertragliche Beziehungen zu Netzbetreibern

Wie sieht es mit dem Datenschutz und der Freigabe von Daten im Melderegister aus?

Prinzipiell soll das Marktstammdatenregister ein öffentliches Register sein. Allerdings gibt es Grenzen bei der Veröffentlichung bestimmter Daten, die in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) festgelegt sind.

Nicht veröffentlicht werden vertraulich eingestufte Informationen wie exakte Standortdaten von Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kW(p) oder personenbezogene Daten der Anlagenbetreiber.

Veröffentlicht werden Daten von Marktakteuren wie Organisationen, ausgenommen bestimmte kleinere Organisationen, die als natürliche Person registriert wurden.

Tipp: Bei der Eingabe der Daten solltest du darauf achten, keine vertraulichen Informationen in Felder einzugeben, die veröffentlicht werden wie zum Beispiel bei der Verwendung deines Namens zur Benennung deiner PV-Anlage, private E-Mail-Adressen oder private Telefonnummern für Firmenkontakte. Weitere Details findest du in der Webhilfe des Meldeportals. Das Portal verfügt zudem über eine umfangreiche FAQ-Sektion sowie über ein Kontaktformular, das die Beantwortung individueller Fragen sowohl elektronisch als auch telefonisch ermöglicht.

 

Welche Fristen gelten für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur für Photovoltaikanlagen?

Für Bestandsanlagen, die bereits vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gingen, galt eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2021, um der Bundesnetzagentur Photovoltaik und andere Anlagen zur Stromerzeugung über das Marktstammdatenregister zu melden. Das gilt auch für ältere PV Anlagen, die gar keine Einspeisevergütung mehr erhalten.

Neue Anlagen, die unter die Meldepflicht fallen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Register eingetragen werden. Das betrifft also grundsätzlich alle PV- und andere Anlagen zur Stromerzeugung, die ab Februar 2019 ans Netz gegangen sind.

Tipp: Du kannst deine Photovoltaikanlage auch freiwillig schon vor dem Kauf oder der Inbetriebnahme registrieren. Da die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber erst nach korrekter Meldung im Marktstammdatenregister freigegeben wird, kann es sich aufgrund der teilweise langen Bearbeitungszeiten lohnen, frühzeitig tätig zu werden.

 

Welche Konsequenzen hat es, wenn du der Bundesnetzagentur Photovoltaikanlagen nicht fristgerecht meldest?

Da eine Meldepflicht besteht, ist ein Verstoß gegen die damit verbundenen Fristen mit einem Bußgeld bedroht. Außerdem kann ein Teil oder auch die gesamte Einspeisevergütung nach dem EEG beziehungsweise Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verloren gehen. Im Detail sehen die Folgen einer Nichtmeldung so aus:

  • Wurde die Anlage weder beim Netzbetreiber noch im Marktstammdatenregister angemeldet, hat der Betreiber keinen Anspruch auf eine Vergütung nach EEG beziehungsweise KWKG.
  • Erfolgte die Meldung der Anlage nur beim Netzbetreiber, aber keine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, reduziert sich der Anspruch auf Vergütung nach EEG/ KWKG um zwanzig Prozent.

Hinzu kommt ein mögliches Bußgeld nach §95 EnWG, das von der Bundesnetzagentur verhängt werden kann.

Tipp: Einen Überblick über die derzeit gültigen Fördersätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig für Photovoltaik und andere Anlagen zur Stromerzeugung, die Anspruch auf Einspeisevergütung nach EEG/ KWKG haben. Außerdem kannst du dich vorab über die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen informieren.

 

Meldepflicht der Bundesnetzagentur für Photovoltaik unbedingt einhalten

Wenn du eine Solaranlage betreiben und deinen eigenen Strom erzeugen möchtest, solltest du die Meldung bei der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme vornehmen. Ansonsten droht der Verlust der Einspeisevergütung und gegebenenfalls sogar ein Bußgeld. Das gilt auch für ältere Anlagen, bei denen schon früher eine Registrierung vorgenommen wurde, oder die gar keine Vergütung mehr erhalten. Achtung: Erweiterungen wie Batteriespeicher erfordern eigene Einzel-Meldungen im Marktstammdatenregister.

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