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Baugenehmigung für die Photovoltaikanlage

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

27.11.2020

Letztes Update

06.12.2021

Braucht eine Photovoltaikanlage eine Baugenehmigung?

Geht es um die private Stromerzeugung, ist Photovoltaik seit Jahren Standard. Trotzdem herrscht immer noch Unsicherheit, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.

Inhalt des Blogartikel

Baugenehmigung für die Photovoltaikanlage: Ja oder nein?

Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen auf dem Dach oder an der Fassade in allen Bundesländern genehmigungsfrei. Und das, obwohl es sich im Sinne des Baurechts eigentlich um bauliche Veränderungen handelt. Allerdings bist du als Bauherr dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der jeweiligen Bauordnung beziehungsweise Landesbauordnung, der Baunormen und eventueller kommunaler Vorschriften eingehalten werden.

Falls du bei deiner Anlage unsicher bist, solltest du einfach eine Bauanzeige stellen. Dann muss die Behörde nachweisen, ob deine Solaranlage genehmigungsfrei ist oder nicht. Sicherheitshalber solltest du dich immer vor Auftragserteilung beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob es besondere Vorschriften gibt. Aber eigentlich sollten sich die Solarteure beziehungsweise installierenden Firmen mit der Situation vor Ort bezüglich der Genehmigungen von einer Anlage bestens auskennen.

 

Keine Regel ohne Ausnahmen, auch bei der Photovoltaik

Die „schlichte Genehmigungsfreiheit“ greift jedoch nicht grundsätzlich. Entsprechen Form, Größe, Standort oder Beschaffenheit der Solaranlage nicht den baurechtlichen Normen, ist es durchaus möglich, dass du je nach Bundesland eine Genehmigung einholen musst. In diesen Fällen ist in der Regel eine Sondergenehmigung erforderlich:

  • denkmalgeschützte Gebäude
  • Gebäude neben denkmalgeschützten Gebäuden
  • Bereiche mit Ensembleschutz
  • Stadt- beziehungsweise Ortsteile mit speziellen Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben
  • große Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden
  • Installationen auf öffentlichen Gebäuden
  • Fassadenanlagen, die aus der Gebäudehülle herausragen

Bei denkmalgeschützten Häusern – dies gilt auch bei Ensembleschutz – musst du bei der unteren, oberen oder obersten Denkmalbehörde nachfragen, was teilweise zu langwierigen Gesprächen und zähen Verhandlungen führen kann. Örtliche Bebauungspläne können unter bestimmten Umständen ebenfalls die Errichtung von Solaranlagen beeinflussen, beispielsweise wenn in einer Gemeinde nur graue Schieferdächer erlaubt sind. Hier ist jedoch abzuwägen, inwieweit dann das höherrangige Bundesrecht – § 1 Absatz 5 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 1 Absatz 6 Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) – greift, das die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen durch die Nutzung erneuerbarer Energien vorschreibt. In diesem Fall müsste sich dann die Gemeinde unterordnen.

Beispiele aus den Bundesländern

Es gibt aber auch Vorschriften wie in Brandenburg. Dort musst du für aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf Flachdächern, die über 10 Quadratmeter groß sind oder deren Bauhöhe über 0,6 Meter beträgt sowie für Freiflächenanlagen eine Baugenehmigung einholen. In Bremen sind Photovoltaikanlagen genehmigungspflichtig, wenn sie auf Häusern in der Nähe von Kulturdenkmälern und Freianlagen errichtet werden sollen, in Hessen sind es Freianlagen über 10 Quadratmeter. Zudem besagen die (Landes-)Bauordnungen einiger Bundesländer, dass Kommunen unter bestimmten Umständen im Rahmen der Bebauungspläne eine Genehmigungspflicht für eine Photovoltaikanlage verlangen können.

Beachte: Die grundsätzliche Genehmigungsfreiheit gilt nicht für PV-Anlagen zur gewerblichen Nutzung auf oder an fremden Gebäuden; diese unterliegen einer Baugenehmigungspflicht. Bei baugenehmigungsfreien Anlagen sind selbstverständlich trotzdem Vorschriften einzuhalten wie die Statik des Daches (Wind- beziehungsweise Schneelasten), Brand- und Blitzschutz sowie Abstandsflächen.

Das musst du bei genehmigungsfreien Anlagen trotzdem beachten

Genehmigungsfreiheit bedeutet lediglich, dass die Behörde das Vorhaben vor Baubeginn nicht auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft. Der Bauherr hat das materielle Baurecht auch bei genehmigungsfreien Vorhaben zu beachten. Ist das Vorhaben genehmigungsfrei, steht ausschließlich der Bauherr für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften in der Verantwortung. Die Aufsichtsbehörden behalten jedoch auch bei genehmigungsfreien Vorhaben ihre Eingriffsmöglichkeiten: Ist eine bauliche Anlage rechtswidrig, kann unter Androhung eines Zwangsgeldes die Genehmigungsbehörde sogar die Beseitigung fordern. Ferner kann es passieren, dass der Bauherr, beispielsweise wenn die Statik nicht korrekt ist und somit eine Gefährdung der Öffentlichkeit gegeben ist, mit einem Ordnungsgeld belegt wird.

Falls tatsächlich eine Baugenehmigung für deine Anlage gefordert wird, musst du von Kosten von bis zu 1.000 Euro ausgehen. Das klingt jetzt alles schlimmer, als es in der Praxis ist. Sonst wären in Deutschland nicht über 1,8 Millionen Photovoltaikanlagen installiert. Mit dem richtigen Fachmann an deiner Seite sollte die Installation deiner Photovoltaikanlage auch in baurechtlicher Hinsicht kein Problem darstellen.

 

Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Anders als bei PV-Anlagen auf Dächern von Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben sind die Module von Freiflächenanlagen ebenerdig auf speziellen Unterkonstruktionen montiert. Kleinere Freiflächenanlagen auf Privatgrundstücken sind eher die Ausnahme. Große PV-Freiflächenanlagen werden in der Regel von gewerblichen Investoren betrieben. Es gibt auch Anlagen, die zur Eigenstromversorgung von Firmen dienen. Damit die Baugenehmigung erteilt werden kann, muss oft der Bebauungsplan geändert werden, denn ohne Bebauungsplan besteht für den Netzbetreiber keine Verpflichtung, eine Einspeisevergütung zu zahlen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Änderung des Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan muss das Grundstück als „Sondergebiet Solar“ umgeschrieben werden.

Vor Erteilung einer Baugenehmigung für die Anlage prüft die Gemeinde die Raumbedeutsamkeit und Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Entscheidungskriterien sind unter anderem die Größe der Anlage, der Flächenverbrauch oder die Integration in die Landschaft. Das Bauamt kann auch Auflagen hinsichtlich der Höhe der Solarmodule oder einer Ausgleichsbegrünung aussprechen. Der Bebauungsplan legt nach Erteilung beispielsweise Art und Weise der Bebauung und Ausrichtung der PV-Freiflächenanlage fest. Bebauungsplanänderung und Baugenehmigung erfordern eine lange Vorlaufzeit. Um die Baugenehmigung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu bekommen, muss laut Baugesetzbuch (BauGB) ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden. Es kann daher 6 bis 12 Monaten dauern, bis eine Baugenehmigung für die Anlage erteilt wird.

 

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Solaranlagen – Photovoltaik und Solarthermie – gelten seit der Novellierung der Bauregelliste 2012 als Bauprodukte. Sie unterliegen somit dem Bauordnungsrecht. Um verbaut werden zu dürfen, benötigen daher bestimmte Komponenten und Materialien eine abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung). „Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen“ heißt eine Informationsschrift, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) publiziert hat. Mit den darin enthaltenen Informationen zeigt das DIBt, worauf bei Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen, die in den Geltungsbereich der Landesbauordnungen fallen, aus bauaufsichtlicher Sicht zu achten ist. Neben Photovoltaikmodulen und Solarkollektoren fallen auch Montagesysteme sowie Befestigungsmittel für die Anlage in den Zuständigkeitsbereich der abZ.

Wer eine Solaranlage installieren möchte, profitiert wie folgt von der bauaufsichtlichen Zulassung: Bauprodukte, die in der Bauregelliste aufgeführt sind, erfüllen insbesondere die statischen Nachweise auf Basis von Normen und Standards und der Verwendbarkeitsnachweis wurde in einem Zulassungsverfahren ermittelt.

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