Allgemeine Geschäftsbedingungen "THG Quote"

Headline

Allgemeine Geschäftsbedingungen der net4energy GmbH für die Vermarktung von THG Quote

Präambel

Gem. § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz („BImSchG“) in Verbindung mit der 38. BImSchV haben Personen („Quotenverpflichtete“), die gewerbsmäßig zu versteuernde Kraftstoffe in den Verkehr bringen, sicherzustellen, dass die gesamte im Laufe eines Kalenderjahres in Verkehr gebrachte Menge Kraftstoffe eine Treibhausgasminderung in der für das jeweilige Kalenderjahr in § 37a BImSchG festgelegten Höhe gegenüber einem fossilen Referenzwert aufweist („Quotenverpflichtung“). Die Minderung kann unter anderem dadurch erzielt werden, dass ein nicht quotenverpflichteter Dritter i.S.v. § 37a Abs. 6 BImSchG („Quotenbesitzer“) für den Quotenverpflichteten elektrischen Fahrstrom mit entsprechendem Treibhausgas-Minderungspotenzial („THG Quote“), in Verkehr bringt.

Halter von reinen Batterie-Elektrofahrzeugen i.S.d. § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV n.F.(„E-Fahrzeuge“), sind Quotenbesitzer im vorgenannten Sinne, die selbst keiner Quotenverpflichtung unterliegen („Kunden”). Mit diesem Vertrag sollen die Rechte der Kunden zur Vermarktung der THG-Quote einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden. Zu diesem Zweck sollen die Vermarktungsrechte der Kunden an die net4energy GmbH („NET4ENERGY“) abgetreten werden mit dem Ziel, dass NET4ENERGY die entsprechende THG Quote anschließend im eigenen Namen an Quotenverpflichtete veräußern kann und dem Kunden hierfür eine Prämie zahlt. NET4ENERGY hält verschiedene Prämienvarianten vor.

Die vorgenannte Vermarktung durch NET4ENERGY ist für Zeiträume ab dem 01.01.2022 über eine auf nachfolgend genannter Homepage eingerichteten Plattform („Plattform“) möglich: www.net4energy.com

NET4ENERGY ist hierbei insbesondere bestrebt, mögliche Beteiligungen der Kunden am Vermarktungserlös durch Bündelung von THG Quote mehrerer Kunden (sog. Pooling) zu optimieren.

§ 1 Gegenstand der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehung für alle Verträge zwischen NET4ENERGY und Kunden, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen. Diese AGB finden gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen Anwendung.

§ 2 Registrierung

(1) Der Kunde registriert sich auf der Plattform durch Eingabe der erforderlichen Daten (Name, Adresse, E-Mailadresse, Kontodaten etc.) in einem Registrierungsformular. Eine Registrierung als Kunde steht grds. sowohl natürlichen Personen („Privatkunden“), als auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften („Firmenkunden“) offen.

Zur Registrierung als Privatkunde berechtigt ist nur jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat. Zur Registrierung als Firmenkunde ist nur berechtigt, wer eine juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU ist. Kunden sind nicht zu einer Mehrfachregistrierung unter Nutzung unterschiedlicher Daten im Registrierungsprozess berechtigt.

Der Kunde garantiert für die Richtigkeit, Vollständigkeit und fortlaufende Aktualität seiner über das Registrierungsformular übermittelten Daten und hat diese bei etwaigen Änderungen unverzüglich anzupassen. Für Firmenkunden gilt, dass im Registrierungsprozess die Firmierung des Unternehmens angegeben sowie eine Firmen-Mailadresse verwendet werden muss. Eine im Namen des Unternehmens handelnde Person versichert mit der Registrierung, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.


(2) Im nächsten Schritt registriert der Kunde sein E-Fahrzeug durch Hochladen eines –lesbaren – Scans oder Fotos (Vorder- und Rückseite) der KFZZulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gem. § 7 Abs. 2 38. BImSchV n.F. und bei Firmenkunden zusätzlich des Nachweises über die Vertretungsberechtigung für das Unternehmen über die Plattform. Die Anmeldung eines E-Fahrzeugs ist nur möglich wenn

  • Im Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart (Feld P.3) „Elektro“ und der Kraftstoffcode (Feld 10) Code „0004“ ausgewiesen sind; und
  • Der Kunde, oder im Falle eines Leasingfahrzeugs der Leasinggeber, auf dem Fahrzeugschein als Halter des E-Fahrzeugs ausgewiesen ist.

§2.1 letzter Absatz Satz 1 dieser AGB gilt für die hochgeladenen Daten entsprechend.

(3) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der Kunde die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

(4) Die Anmeldung des E-Fahrzeugs gilt für das laufende Kalenderjahr (bei Vertragsschluss vor dem 01.01.2022 für das Kalenderjahr 2022). NET4ENERGY wird rechtzeitig vor Ablauf des Kalenderjahres erneut die Daten nach § 2.1 und § 2.2 beim Kunden abfragen. Durch erneutes Hochladen bzw. Bestätigen der Daten erklärt der Kunde die Verlängerung der Anmeldung des E-Fahrzeugs sowie die erneute Abtretung an und Bestimmung der dies annehmenden NET4ENERGYals Dritten, erklärt die Einwilligung zur Weitergabe der Daten und garantiert die Verfügungsberechtigung gemäß nachstehendem § 3.2 Punkte 3 - 5 für ein weiteres Kalenderjahr.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Anschließend bestätigt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert die Geltung dieser AGB durch Markieren des Feldes „Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiere diese“.

(2) Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Prämie sichern

  • gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit NET4ENERGY ab; die bloße Darstellung der Leistungen der NET4ENERGY auf der Plattform stellt dagegen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages seitens NET4ENERGY dar;
  • übermittelt der Kunde die unter § 2.1 und 2.2 aufgeführten Daten an NET4ENERGY;
  • tritt der Kunde sein Recht i. S. d. § 37a Abs. 6 BImSchG, die Erfüllung von Verpflichtungen gem. § 37a BImSchG für Quotenverpflichtete übernehmen zu dürfen, an NET4ENERGY jeweils für das laufende Kalenderjahr (bei Vertragsschluss vor dem 01.01.2022 für das Kalenderjahr 2022) ab und bestimmt NET4ENERGY für diesen Zeitraum als Dritten i. S: d. § 7 Abs. 5 Satz 1 38. BImSchV n.F.;
  • erklärt der Kunde seine Einwilligung zur Meldung der entsprechenden THG-Quote an das Umweltbundesamt, sowie der Anmeldung und Übermittlung von notwendigen Unterlagen und notwendigen Daten des Kunden an sonstige zuständige Stellen durch NET4ENERGY; und
  • garantiert der Kunde, dass er über das von der Abtretung erfasste Recht für den Abtretungszeitraum uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dieses nicht anderweitig abgetreten hat, dieses verpfändet oder gepfändet ist, oder auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist oder vom Kunden verfügt werden wird.

(3) Der Vertrag kommt erst nach Prüfung der übermittelten Daten durch NET4ENERGY und Übersendung einer Bestätigung durch NET4ENERGY zustande; die Bestätigung stellt zugleich die Annahme der unter Ziffer 3 dargestellten Abtretung durch NET4ENERGY dar.

(4) Sollte die Prüfung der Daten durch NET4ENERGY zu einem negativen Ergebnis führen erhält der Kunde eine entsprechende Information aus welchem Grund die Bestätigung nicht erteilt werden konnte.

(5) Die Registrierung und der Vertragsabschluss sind für Kunden kostenlos.

§ 4 Vermarktung der THG-Quote

(1) NET4ENERGY meldet die abgetretene THG-Quote an das Umweltbundesamt, beantragt die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung, handelt im Anschluss die vom Kunden abgetretene THG-Quote mit Quotenverpflichteten und meldet den erfolgreichen Abschluss der THG-Quotenhandelsverträge an das Hauptzollamt jeweils im eigenen Namen. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, erfolgen die Anmeldung der abgetretenen THG-Quote sowie die weiteren Schritte erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; der Kunde kann jedoch auf sein Widerrufsrecht verzichten und der sofortigen Ausführung des Vertrages zustimmen.

(2) Im Rahmen der Vermarktung ist NET4ENERGY bestrebt, die Vermarktungserlöse, insbesondere durch Pooling der THG Quoten mehrerer Kunden, zu optimieren und so den Kunden in größtmöglichen Umfang an den Vermarktungserlösen zu beteiligen. NET4ENERGY ist berechtigt, über die Vermarktung, insb. hinsichtlich der Auswahl des/der Quotenverpflichteten, der vereinbarten Preise und den Zeitpunkt der Vermarktung, sowie über die Umsetzung des Poolings von THG Quoten nach eigenem Ermessen zu entscheiden.

(3) NET4ENERGY kann weder eine erfolgreiche Vermarktung der vom Kunden an ihn abgetretenen THG Quote garantieren noch die Erzielung von Vermarktungserlösen in bestimmter Höhe und entsprechend auch keine Prämienauszahlung in bestimmter Höhe. Unberührt hiervon bleibt die Höhe des Fix-Betrages bei der Option Sofortprämie.

§ 5 Prämie

(1) NET4ENERGY zahlt dem Kunden als Gegenleistung für die Abtretung der THG Quote eine Prämie.

(2) Soweit dem Kunden in der Eingabemaske bei Abgabe des Angebots zum Abschluss des Vertrages bzw. bei dem erneuten Hochladen bzw. Bestätigen der Daten im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 3 mehrere Prämienvarianten angeboten werden, kann der Kunde frei zwischen diesen wählen. NET4ENERGY ist nicht verpflichtet, dem Kunden mehrere oder alle Prämienvarianten anzubieten.

(3) Die Option der Sofortprämie wird, wenn der Kunde Verbraucher ist, nur angeboten, wenn der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichtet und der sofortigen Ausführung des Vertrags zustimmt.

(4) Die Höhe der Prämie wird im Einzelfall ermittelt, sobald sämtliche hierzu erforderlichen Informationen vorliegen. Mit Anmeldung und Bestätigung eines E-Fahrzeugs bzw. mit dem erneuten Hochladen bzw. Bestätigen der Daten im Sinne des § 2 Abs.4 Satz 3 erklärt sich der Kunde mit der angebotenen Höhe der Prämie einverstanden. Bei der Option Sofortprämie handelt es sich bei der angebotenen Prämienhöhe um einen Fix-Betrag. Bei den übrigen angebotenen Prämienvarianten kann bei Vertragsschluss lediglich die maximale Höhe der Prämie benannt werden, die Höhe der tatsächlich auszuzahlenden Prämie bemisst sich an dem tagesaktuellen Erlös der Quote. Die Höhe der Prämie kann je nach tagesaktuellem Stand abweichen. Die möglichen erzielten Verkaufspreise aus der THG-Quote können schwanken und hängen von Angebot und Nachfrage auf dem THG-Quoten Markt ab. Dieses Schwankungsrisiko wirkt sich auf die Höhe der Prämie bei den angebotenen Prämienvarianten aus, soweit nicht die Option Sofortprämie betroffen ist.

(5) Bei der Prämienvariante Sofortprämie tritt Fälligkeit der Auszahlung der Prämie binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss bzw. nach dem erneuten Hochladen bzw. Bestätigen der Daten im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 3 ein. Bei den übrigen Prämienvarianten tritt Fälligkeit der Auszahlung der Prämie binnen zwei Wochen nach Verkauf der an NET4ENERGY abgetretenen THG-Quote an einen Quotenverpflichteten und Eingang der Zahlung des Kaufpreises durch den Quotenverpflichteten auf dem Konto der NET4ENERGY ein.

(6) NET4ENERGY kann die Auszahlung der Prämie verweigern, solange und soweit der Kunde seiner Verpflichtung aus § 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.

(7) Mit der Auszahlung der jeweiligen Prämie sind alle Ansprüche gegen NET4Energy für das laufende Kalenderjahr betreffend das jeweilige Fahrzeug abgegolten.

§ 6 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit Zugang der Bestätigung durch NET4ENERGY gemäß § 3.3 in Kraft und läuft bei Vertragsschluss im Jahr 2021 bis zum Ablauf des 31.12.2022, bei Vertragsschluss ab dem 01.01.2022 jeweils bis Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Die vorgenannte Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Mit der Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden auf Nutzung der Plattform Die Wirkungen dieses Vertrags, insbesondere die erfolgte Abtretung und Bestimmung als Dritter gemäß § 3.2 Punkt 3, bleiben auch bei einer Beendigung des Vertrags noch insoweit und so lange bestehen, wie dies für die Abwicklung bezüglich bereits für ein Kalenderjahr angemeldeter E-Fahrzeuge erforderlich ist.

§ 7 Rücktrittsrecht

Sofern und soweit es NET4ENERGY aus nicht von NET4ENERGY zu vertretenden Gründen nicht binnen 6 Monaten nach Vertragsschluss gelingen sollte, die THGQuote zu verkaufen, steht den Parteien ein Rücktrittsrecht zu; dies gilt nicht, soweit die Option Sofortprämie gewählt wurde.

Sofern und soweit die Anmeldung eines E-Fahrzeugs durch das Umweltbundesamt oder das Hauptzollamt aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht akzeptiert wird, steht NET4ENERGY ein Rücktrittsrecht zu. Dies gilt insbesondere, wenn behördlicherseits mitgeteilt wird, dass für ein Fahrzeug des Kunden in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als NET4ENERGY als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, sonst seitens des Kunden falsche Angaben gegenüber NET4ENERGY gemacht oder gefälschte Nachweise eingereicht wurden. NET4ENERGY wird dem Kunden die Zurückweisung der Anmeldung eines E-Fahrzeugs durch das Umweltbundesamt unverzüglich mitteilen. NET4ENERGY ist in diesem Fall berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € in Rechnung zu stellen.; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass NET4ENERGY keinen oder lediglich einen geringeren Bearbeitungsaufwand hatte.

Die empfangenen Leistungen sind im Fall des Rücktritts zurückzugewähren.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass sie Unterlagen der anderen Partei, die sie zur Vertragsdurchführung erhalten, streng vertraulich behandelt werden. Die Pflicht endet nicht mit Ablauf des Vertrages. Bei der Datenverarbeitung sind die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der NET4ENERGY.

§ 9 Haftung

Die Parteien haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, die haftende Partei hat weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt.
Die Parteien haften einander für Sach- und Vermögensschäden aus vorvertraglichen, vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsgründen, es sei denn, die verletzende Partei hat weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt. Daneben haften die Parteien einander auch für einfach fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Jedoch ist bei einfach fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Kunde haftet insbesondere für Schäden, die NET4ENERGY durch vorsätzliche oder fahrlässig gemachte falsche Angaben oder Nachweise des Kunden entstehen.

Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Parteien entsprechend Anwendung.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Haftpflichtgesetzes oder vergleichbarer, einer Gefährdungshaftung vorsehender Vorschriften bleibt unberührt.

§ 10 Streitbeilegung

Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) wird darauf hingewiesen, dass NET4ENERGY nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wird und hierzu auch nicht verpflichtet ist.

Ist der Kunde Privatnutzer (Verbraucher) steht ihm nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

E-Mail Adresse NET4ENERGY: info@net4energy.com

§11 Änderungen der AGB

NET4ENERGY ist berechtigt, diese AGB zukünftig zu ändern, soweit dies aus berechtigten Gründen, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, veränderter organisatorischer Anforderungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen vergleichbaren Gründen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. NET4ENERGY wird den Kunden mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) über die bevorstehenden Änderungen mindestens zwei Wochen vor ihrem Wirksamwerden vorab informieren sowie darüber, an welcher Stelle er die bisherigen und die neuen AGB abrufen kann. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Hierauf wird der Kunde im Rahmen der vorgenannten Information gesondert hingewiesen

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (net4energy GmbH, Am Zunderbaum 9, 66424 Homburg, E-Mail: info@net4energy.com, Telefon: 0684198860) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An net4energy GmbH, Am Zunderbaum 9, 66424 Homburg oder an info@net4energy.com:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
________________________________
Datum
________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der NET4ENERGY in Homburg, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelungsbedürftigen Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung treten, welche die Parteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck der Vereinbarung im Hinblick auf eine solche Regelungslücke vereinbart hätten.