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Private Wallbox als Mieter in Österreich

Über diesen Artikel

Lesezeit

4 Minuten

Veröffentlichung

16.March 2021

Letztes Update

17.01.2022

So wird es möglich: Eine eigene Wallbox als Mieter

Eigenheimbesitzer können ihr Elektroauto problemlos an einer privaten Wallbox laden. Mieter blieben oftmals außen vor. Doch nun erleichtert ein neues Gesetz die Umsetzung.

Inhalt des Blogartikels

Eine private Wallbox als Mieter: Diese Feinheiten solltest du kennen

Der Ausbau öffentlicher E-Tankstellen schreitet mit Riesenschritten voran. Rund 22.100 Ladesäulen (Stand Q1/2021) sind mittlerweile in Betrieb. Dennoch können Fahrer ihr Elektroauto noch nicht jederzeit und überall ohne Weiteres laden. Eine private Lademöglichkeit löst dieses Problem. So stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Ende 2020 die Prognose auf, dass künftig etwa 80 Prozent aller Nutzer eines Elektroautos dieses von zu Hause aus aufladen werden. Das ist vor allem für Hausbesitzer eine tolle Investition. Wie aber können Mieter einer Wohnung von der Wallbox profitieren? Da heißt es, einige rechtliche Hürden zu überwinden und gegebenenfalls gute Argumente für den Eigentümer zu finden.

 

Neues Gesetz: Installation einer Wallbox auch als Mieter

Wenn eine Wallbox installiert wird, dann handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung, die für gewöhnlich mit dem Vermieter beziehungsweise der Eigentümerversammlung besprochen werden muss. Schaltet diese Seite auf stur, dann hatten Mieter in Sachen Ladestation lange Zeit kaum eine Chance. Denn der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft des Hauses musste bis vor Kurzem der Installation der Wallbox zustimmen.

Doch das änderte sich, als am 1. Dezember 2020 das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft trat. Denn die neuen Regelungen erlauben es Wohnungseigentümern und Mietern, bauliche Veränderungen leichter vorzunehmen. Damit festigt der Gesetzgeber auch den individuellen Anspruch auf einen Stellplatz mit einer privaten Lademöglichkeit.

Für Mieter bringt diese Veränderung also die grundsätzliche Möglichkeit mit sich, eine eigene Wallbox zu installieren. Die dahingehende Voraussetzung ist, dass die Kosten der Installation und Nutzung selbst getragen werden. Eine Erlaubnis durch den Vermieter ist nicht länger notwendig.

 

Als Mieter: Diese Regelungen gelten weiterhin

Nach der Absprache mit dem Vermieter müssen Mieter jedoch noch weitere Bedingungen für die Installation eines solchen Stellplatzes erfüllen. So muss jede Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der beauftragte Elektroinstallateur, wodurch der Mieter lediglich ein standardisiertes Formular auszufüllen hat. Die Anmeldepflicht beruht auf dem Umstand, dass Netzbetreiber eine möglichst große Transparenz benötigen, um eine Überlastung ihres Energienetzes zu verhindern.

Nun unterscheiden sich die meisten Wallboxen in einer Ladeleistung von 11 kW beziehungsweise 22 kW. Für erstere reicht eine einfache Anmeldung vollkommen aus, während für letztere eine zusätzliche Genehmigung notwendig ist. Dabei überprüft der Netzbetreiber innerhalb von 2 Monaten, ob die jeweilige Hausanschlusskapazität ausreicht, um ein Elektroauto auf diese Weise zu laden. Ist das der Fall, dann erhält der Mieter eine Anschlusszusage für einen Zeitraum von 4 Monaten. In dieser Zeit muss die Ladestation von einem Elektroinstallateur oder einem anderen geeigneten Unternehmen installiert und in Betrieb genommen werden.

Genügt die Hausanschlusskapazität jedoch nicht aus, dann informiert der Netzbetreiber über alle notwendigen Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um die häusliche Leistung für die geplante Wallbox vorzubereiten.

Grundsätzlich ist es technisch ebenso möglich, ein Elektrofahrzeug an einer Haushaltssteckdose zu laden. Jedoch ist ein solches Vorgehen nur im Notfall zu empfehlen. Denn häusliche Lademöglichkeiten erreichen zwar eine Leistung von 3,7 kW, die durchaus für ein Elektroauto ausreicht, allerdings ist so ein Laden mit einigen Nachteilen und sogar Risiken verbunden.

 

Wohnungseigentümer und Mieter können an einem Strang ziehen

Die erste Möglichkeit, um eine private Ladestation in einem Mietshaus anzuschaffen, sieht also wie folgt aus: Der Mieter kümmert sich um Kauf, Installation und alles Weitere, was damit zusammenhängt. Der Vermieter bleibt dabei außen vor. Die andere Option stellt hingegen eine partielle oder sogar vollständige Kostenübernahme durch den Vermieter dar. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile:

Möglichkeit 1: Der Mieter übernimmt sämtliche Kosten für den Kauf der Wallbox – über die Genehmigung bis hin zur Installation. Dafür hat er natürlich auch das Recht, die neue Lademöglichkeit allein zu nutzen. Die Wallbox wird dann mit ihrem eigenen Stromzähler verbunden und der Verbrauch regulär abgerechnet. So weit, so gut. Kritisch wird die Sache nur, wenn der Mieter eines Tages umziehen muss. Dann übernimmt er nämlich auch die Rückbaukosten, sollte der Wohnungseigentümer die Ladelösung nicht behalten wollen.

Möglichkeit 2: Der Vermieter stimmt einem sogenannten Betreibermodell zu. In diesem Fall stellt er als Betreiber dem Mieter eine Wallbox zur Verfügung. Das heißt, er übernimmt die Kosten für den Kauf und die Installation der Ladestation. Der Mieter zahlt demnach nur die Benutzung, also den verbrauchten Strom.

 

Installation der privaten Ladestation: Mieter haben gute Argumente

Nun ist die Zusammenarbeit von Mieter und Vermieter bei der Installation einer Wallbox prinzipiell möglich. Allerdings haben einige Vermieter (oder auch Eigentümerversammlungen) noch immer Vorurteile gegenüber einer privaten Ladelösung. Daher müssen Mieter oftmals ihr gesamtes Verhandlungsgeschick in den Ring werfen, sofern sie sich eine Unterstützung durch die Wohnungseigentümer erhoffen.

Doch es gibt einige gewichtige Argumente, welche die Überzeugungsarbeit erleichtern können:

  • Die Ladestation bedeutet einen klaren Mehrwert für die Immobilie, denn immer mehr Menschen steigen auf Elektroautos um. Somit ist die Anschaffung einer solchen Ladelösung eine zukunftssichere Investition in das bewohnte Eigentum.
  • Öffentliche Fördermittel verringern die Kosten erheblich. Auf diese Weise kann der Vermieter finanzielle Unterstützung vom Staat, von Netzbetreibern und Stromanbietern beantragen.
  • Der Anschluss an den persönlichen beziehungsweise separaten Stromzähler stellt sicher, dass anderen Hausbewohnern keine Kosten entstehen.
  • Bei einem Wohnungswechsel kann sich der Vermieter sicher sein, dass die komplette Installation inklusive der Verlegung der Leitungen rückgängig gemacht wird, sofern er diese nicht behalten möchte.
  • Alternativ kann die Ladestation demontiert und der Anschluss durch eine Blinddose geschlossen werden. Nachmieter können ihn dann gegebenenfalls für ihre eigene Wallbox verwenden.

Tipp: Überzeugen Mieter alle Parteien in ihrem Mehrfamilienhaus davon, dass eine Wallbox nur Vorteile mit sich bringt, dann lässt sich anschließend auch der Vermieter viel eher für die Anbringung eines solchen Stellplatzes gewinnen.

 

Dem Ziel einen Schritt näher

Dank des neuen Wohnungseigentumsgesetzes ist ein entscheidender Fortschritt in der Elektromobilität geschehen. Dadurch haben nicht nur Besitzer eines Eigenheims Zugriff auf eine private Wallbox, sondern auch Mieter erhalten einen universellen Anspruch auf eine eigene Lademöglichkeit. Mit den richtigen Argumenten lässt sich dann sogar noch der Vermieter mit ins Boot holen. Dadurch tätigt der Wohnungseigentümer eine attraktive Investition und der Mieter spart an Kosten.

Jedoch sind weiterhin alle Regelungen zu beachten, die auch schon vorher für Hauseigentümer bestanden. Daher gilt, dass Wallboxen bis zu einer Leistung von 12 kW einer Anmeldepflicht unterstehen. Alle Kapazitäten, die darüber hinausgehen, müssen zunächst vom zuständigen Netzbetreiber genehmigt werden. Ist dies erst einmal geschehen, dann steht der Installation einer Wallbox auch als Mieter nichts mehr im Weg.

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