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Abgaben von Elektroautos: Diese Steuern fallen in Österreich an
In Österreich gibt es großzügige Anreize zum Umstieg auf die E-Mobilität für Private. Neben einer Kaufprämie sparen Fahrer von E-Autos Steuern und regelmäßig fällige Abgaben.
Inhalt des Blogartikels
- Steuern sparen mit einem Elektroauto: Was gilt in Österreich?
- So fördert der Staat die E-Mobilität für Private
- Steuerliche Erleichterungen: Einmalig und langfristig sparen
- Sparen durch den Sachbezug bei Firmenautos oder beim Stromtanken während der Arbeit
- Einmalige Ersparnis und dauerhafte Steuererleichterungen
Steuern sparen mit einem Elektroauto: Was gilt in Österreich?
Die Anschaffung eines neuen Elektroautos ist für die meisten Privatpersonen nach wie vor eine große finanzielle Herausforderung. Gerade im Vergleich zu Autos mit ineffizienten Verbrennungsmotoren, die mit den klimaschädlichen Treibstoffen Diesel und Benzin angetrieben werden, fallen die Neupreise für klimafreundlichere E-Autos noch höher aus.
Was viele Konsumenten aber nicht berücksichtigen: Auf längere Dauer gesehen spart ein Fahrzeug mit Elektroantrieb Kosten und senkt die regelmäßigen Ausgaben. Gerade für Pendler oder Menschen, die aus beruflichen oder privaten Gründen zahlreiche Kilometer auf der Straße zurücklegen, rechnet sich ein E-Auto bereits nach einigen Jahren.
So fördert der Staat die E-Mobilität für Private
Die Bundesregierung fördert die Neuanschaffung eines Fahrzeugs mit E-Antrieb bzw. auch Plug-In-Hybride durch einmalige Prämien und steuerliche Erleichterungen. Gerade Letztere sind ein wichtiges Argument dafür, das eigene Mobilitätsverhalten etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und eine kleine Kalkulation durchzuführen: Denn für Vielfahrer rentiert sich ein Elektroauto häufig bereits nach einer kurzen Nutzungsdauer. Der positive Nebeneffekt: Mit einem E-Auto nutzt du die eingesetzte Energie wesentlich effizienter und leistest deinen Beitrag zum Klimaschutz.
In Österreich stehen zur Förderung der E-Mobilität für private Nutzer verschiedene Förderungsinstrumente seitens des Bundes zur Verfügung. Wir haben sie mit den wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt:
Neu angeschaffte und zugelassene Elektrofahrzeuge werden 2021 in Österreich im Rahmen der Umweltförderung mit 5.000 Euro bezuschusst. Für Plug-In-Hybride und Range Extender mit einer Reichweite von mindestens 50 Kilometer beträgt die einmalige Förderung 2.500 Euro.
Zusätzlich fördert der Bund die Einrichtung einer privaten Ladestation (z. B. Wallbox, intelligentes Ladekabel) sowohl für Einfamilienhausbesitzer, einzelne Hausparteien oder gesamte Mehrparteienhäuser. Die Förderbeträge variieren je nach Anlage von 600 Euro bei einem einzelnen Ladepunkt bis zu 1.800 Euro für eine intelligente Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.
Steuerliche Erleichterungen: Einmalig und langfristig sparen
Finanziell besonders attraktiv wird dein Beitrag zum Klimaschutz durch die Nutzung eines Elektroautos aufgrund der steuerlichen Erleichterungen, die dir sowohl beim Kauf als auch während der Nutzung deines Fahrzeugs große Einsparungen bringen. Im Vergleich zu einem Verbrenner sinkt die Steuerlast erheblich.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Für neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bezahlst du normalerweise direkt beim Kauf vom Händler bzw. der erstmaligen Zulassung die sogenannte Normverbrauchsabgabe (NoVA). Sie fällt für Personenkraftwagen, Motorräder, Quads und seit 1. Juli auch für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 an. Die Berechnung erfolgt auf Basis der CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Die Steuerpflicht entsteht nicht nur beim Kauf eines neuen Autos, auch im Falle von Erbschaften, Schenkungen oder einer Übersiedlung ist sie an das zuständige Finanzamt zu entrichten.
Bei der Berechnung der NoVA wird auch das serienmäßige Zubehör (z. B. Autoradio) und die Sonderausstattung (z. B. Klimaanlage, ABS, Airbag, usw.) steuerlich erfasst und in die Abgabenberechnung einbezogen.
Für Fahrzeuge mit E-Antrieb entfällt die NoVA komplett. Dadurch reduziert sich der Kaufpreis für einen Neuwagen erheblich gegenüber einem Verbrenner, schließlich beträgt der Höchststeuersatz der NoVA je nach Verbrauch des Verbrenners bis zu 50 Prozent. Auch für Plug-In-Hybride fällt in der Regel keine NoVA an.
Der ÖAMTC bietet ein Online-Tool, mit dem du die Höhe der NoVA berechnen kannst.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird im Rahmen der Haftpflichtversicherung direkt von der Versicherung an das Finanzamt abgeführt. Dies geschieht parallel zur Versicherungsprämie, die du an deinen Autoversicherer zahlst.
Personenwagen, die ausschließlich über einen Elektroantrieb verfügen, sind zur Gänze von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für Plug-In-Hybride fällt diese jährliche Steuer nur auf den verbrennungsmotorischen Anteil an. So bezahlst du mit einem Plug-In-Hybrid wesentlich weniger motorbezogene Versicherungssteuer, mit einem reinen E-Fahrzeug gar keine.
Wenn du bisher einen Verbrenner fährst, findest du den Anteil dieser Steuer in der Abrechnung deiner Kfz-Versicherung. Natürlich gibt dir dein Autoversicherer Auskunft über die Tarife für Fahrzeuge mit E-Antrieb und nennt dir den konkreten Betrag. So fällt der Kostenvergleich zwischen einem Verbrenner und einem E-Auto leichter.
Indirektes Sparen durch den Entfall der Mineralölsteuer (MöSt)
Bei jedem Tankvorgang an einer österreichischen Tankstelle fällt automatisch die Mineralölsteuer (MöSt) an. Sie beträgt 2021 39,7 Cent pro Liter Dieselkraftstoff und 48,2 Cent pro Liter Benzin. In der Regel ist zwar der Strom an E-Tankstellen auch besteuert, allerdings fällt diese verbrauchsabhängige Abgabe wesentlich geringer aus als die MöSt. Dadurch sparen vor allem Vielfahrer, Pendler und Menschen, die besonders auf ein Automobil angewiesen sind, langfristig gesehen viel Geld.
Sparen durch den Sachbezug bei Firmenautos oder beim Stromtanken während der Arbeit
Ein weiterer steuerlicher Anreiz ist der Entfall des sogenannten Sachbezugs für E-Fahrzeuge. Sachbezüge sind Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen, wie zum Beispiel ein Firmenauto, eine Dienstwohnung, Diensthandy oder Personalrabatte.
Normalerweise beträgt diese lohnsteuerpflichte Abgabe für einen privat genutzten Firmenwagen zwischen 1,5 und 2 Prozent, abhängig vom Abgasausstoß des Wagens. Elektroautos sind davon komplett befreit, was sich positiv in der Steuerberechnung bemerkbar macht. Auch das Laden eines E-Autos vor Ort beim Arbeitgeber, zum Beispiel an einer Ladesäule für Mitarbeiter, wird von der Finanz nicht als Sachbezug gewertet, solange es kostenlos zur Verfügung steht.
Unser Tipp: Einige Kfz-Versicherer bieten auch spezielle Tarife und Boni für Fahrer von Elektroautos. Hier lohnt sich ein Vergleich oder der Wechsel der Versicherungsgesellschaft.
Einmalige Ersparnis und dauerhafte Steuererleichterungen
Durch die bis zu 5.000 Euro Kaufprämie und den Wegfall der NoVA entstehen attraktive einmalige Anreize, die die in der Regel höheren Neupreise eines Elektroautos abfedern. Langfristig gesehen sparen E-Auto-Fahrer nicht nur durch den Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer, sondern profitieren auch davon, dass das Tanken von Strom im Vergleich zu fossilen Brennstoffen wesentlich geringer besteuert ist. Wenn es sich um ein Firmenauto handelt, das auch privat genutzt wird, handelt es sich um keinen sogenannten Sachbezug, wodurch die Lohnsteuerbelastung sinkt. Durch diese Anreize kannst du schon heute sehr wirtschaftlich mit einem Elektroauto fahren – und leistest ganz bequem deinen individuellen Beitrag zum Klimaschutz.
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Wie wird ein Elektroauto besteuert?
Für Fahrer eines reinen Elektroautos fällt in Österreich die einmalig beim Kauf fällige Normverbrauchsabgabe NoVA komplett weg. Zusätzlich fällt keine jährlich durch den Autoversicherer an die Finanzbehörden abzuführende motorbezogene Versicherungssteuer an. Auch die verbrauchsabhängige Mineralölsteuer, die nur auf fossile Kraftstoffe erhoben wird, entfällt.
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