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E-Bike-Förderung in Österreich: Mit diesen Zuschüssen kannst du rechnen
2021 fördert das Klimaschutzministerium die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb. Normale E-Bikes werden nur für Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.
Inhalt des Blogartikels
- Diese Förderungen gibt es in Österreich für E-Bikes
- Welche Typen von E-Bikes gibt es?
- Förderungen des Bundes für die Anschaffung von E-Bikes
- Förderungsaktionen durch die Gemeinden
Diese Förderungen gibt es in Österreich für E-Bikes
Ein jahrelanger Trend hat sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt: Das Radeln boomt! Neben normalen Fahrrädern, die rein durch Muskelkraft angetrieben werden, erfreuen sich E-Bikes einer immer größer werdenden Beliebtheit. Mit ihnen kannst du längere Distanzen und stärkere Steigungen ohne großen Kraftaufwand einfacher und schneller bewältigen. Ob zum Vergnügen in der Freizeit auf den Berg oder auf dem täglichen Weg zur Arbeit – mit einem E-Bike hältst du dich körperlich fit und leistest deinen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Auch Lastenräder werden vor allem im städtischen Raum immer beliebter. Die langwierige Parkplatzsuche entfällt, die hohen Kosten für die Kfz-Versicherung bzw. Kfz-Steuer und die regelmäßigen Wartungskosten für den PKW fallen weg. Lastenräder mit E-Antrieb eignen sich ideal zum Transport von größeren und schwereren Gegenständen auch über längere Distanzen. Sie sind eine perfekte Alternative für kleinere und mittlere Unternehmen, deren Mitarbeiter in einem nicht zu großen Umkreis (als guter Ausgangspunkt gilt ein Radius von 20 km) tätig sind.
Welche Typen von E-Bikes gibt es?
In Österreich gibt es für einzelne E-Fahrradtypen – auch abhängig davon, ob sie durch eine Privatperson oder ein Unternehmen angeschafft werden – in einigen Fällen eine staatliche Unterstützung. Allerdings ist die Differenzierung dabei wichtig, denn nicht jede Art von Fahrrad mit Elektrounterstützung wird gefördert. Zur Prüfung des Anspruchs ist es daher notwendig, genau zu unterscheiden.
„E-Bike“ ist der gerne verwendete Überbegriff für Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Dieser kann per Knopfdruck aktiviert werden, dann ist Treten der Pedale mehr notwendig. Diese Art von E-Bike ist in der Regel nicht förderfähig und unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie ein Moped. Eine Zulassung mit Kennzeichen ist also notwendig.
Pedelecs werden häufig auch als E-Bike bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber insofern, als dass zur Fortbewegung immer die Pedale getreten werden müssen. Ein Elektromotor unterstützt die Antriebskraft und leistet bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h eine Unterstützung. Dadurch fährst du mit weniger Kraftanstrengung auch über längere Distanzen und mit höheren Geschwindigkeiten.
Lastenräder dienen vor allem dem Transport von Gegenständen und verfügen dementsprechend über großzügige Transportflächen vor oder hinter dem Fahrer. Sie eignen sich ideal zum Transport von Waren über kurze und mittlere Strecken und natürlich auch für Handwerksbetriebe, die schnell und ohne Parkplatzsuche bei ihren Kunden sein möchten. Es gibt sie sowohl als konventionelle Fahrräder als auch mit E-Unterstützung.
Förderungen des Bundes für die Anschaffung von E-Bikes
Die Fördermaßnahmen für E-Bikes lassen sich in 2 Kategorien unterscheiden:
Privatpersonen
Der Bund stellt im Rahmen der Förderungsaktion „E-Mobilität für Private 2021“ Fördergelder aus dem klimaaktiv-Fonds für die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zur Verfügung. Federführend ist dabei das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Allerdings gibt es dabei einen Haken: Private E-Bikes werden nicht bezuschusst.
Lediglich für Lastenräder mit einem Ladegewicht von mehr als 80 kg gibt es Beihilfen vom Bund. Diese gelten sowohl für Transporträder mit als auch ohne E-Motor. Der Förderbetrag besteht aus einem Importeur-Anteil von 150 Euro, der bereits direkt vom Fahrradfachhandel vom Preis abgezogen wird. Zusätzlich gibt es, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, eine Pauschalförderung in Höhe von 850 Euro für dein (E)-Lastenrad. Maximal ist ein also ein Zuschuss von 1.000 Euro möglich. Die Förderung ist auf 50 Prozent der Nettokosten (ohne etwaige Zusatzausstattung) beschränkt.
Wichtig: Damit du dich für diese Förderung qualifizierst, ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass du 100 Prozent Ökostrom für dein E-Lastenfahrrad benutzt. Diese Bestätigung, die du zusammen mit deinen Unterlagen einreichst, erhältst du von deinem Stromversorger.
Betriebe
Für Betriebe, unternehmerisch tätige Organisationen, Gebietskörperschaften und Vereine gibt es vom Bund sowohl eine Förderung für E-Transporträder ab 80 kg Ladegewicht als auch klassische E-Bikes/Pedelecs, die primär der Fortbewegung von Personen dienen. Hier gilt allerdings: Es müssen mindestens 5 E-Bikes angeschafft werden. Attraktiv ist dieses Angebot vor allem dann, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein sogenanntes „Job-Bike“ für dienstliche und private Wege zur Verfügung stellen möchten. Denn es gilt: Das bezuschusste E-Bike darf auch privat genutzt werden.
Pro E-Bike beträgt der Importeur-Anteil 150 Euro, die Bundesförderung beläuft sich auf 250 Euro. Maximal werden 30 Prozent der Nettokosten des Bikes bezuschusst. Bei Transporträdern gilt eine erhöhte Bundesförderung von 850 Euro.
Die Beantragung der Förderung läuft über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Sie verwaltet im Auftrag des BMK diese Umweltförderung.
Übrigens: Auch das erste große Fahrradservice wird vom Fahrradfachhandel übernommen. Alternativ wird auch eine 3-jährige Garantie anerkannt.
Förderungsaktionen durch die Gemeinden
Einige Gemeinden bieten über die Bundesförderung hinaus weitere finanzielle Anreize, um die E-Mobilität auch auf dem Sektor des Fahrradverkehrs zu stärken. Allerdings gilt auch hier: Für E-Bikes oder Pedelecs, die von Privatpersonen angeschafft werden, gibt es in der Regel keine Förderungen. Anders sieht es bei Lastenfahrrädern, E-Lastenrädern oder E-Lastenanhängern aus. Diese Art der klimafreundlichen Fortbewegung wird vielfach gefördert.
Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Förderungsaktionen der Gemeinden, die teilweise auch in Kooperation mit kommunalen Versorgungsunternehmen spezielle Zuschüsse bieten. So fördert zum Beispiel die Stadt Linz Privatpersonen mit diesen Zuschüssen
- Lastenfahrrad: 800 Euro
- E-Lastenfahrrad: 1.000 Euro
- E-Lastenanhänger für Fahrräder: 1.000 Euro
- Fahrradanhänger: 150 Euro
Es gilt dabei eine Obergrenze von 30 Prozent der Investitionskosten.
Bevor du dich für die Anschaffung eines E-Bikes oder eines (E)-Lastenrades entscheidest, ist ein kurzer Anruf oder ein E-Mail an deine Gemeinde durchaus sinnvoll. So kannst du klären, ob es eventuell doch einen kleinen Zuschuss für dein neues E-Bike gibt.
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Wie erhalte ich die Förderung für den Kauf eines Elektro-Fahrrades?
Die Förderung eines E-Bikes ist für Privatpersonen in der Regel nicht möglich. Allerdings fördert der Bund den Ankauf von E-Bikes für Betriebe. Diese können für den Arbeitsweg aber auch privat genutzt werden. Einige Gemeinden bieten darüber hinaus Förderaktionen, Ansprechpartner ist das Gemeindeamt bzw. der Magistrat.
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